Hallo zusammen,
ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der am 01.04.16 anfängt. Bei der ersten Besichtigung am Abend (vor Unterschrift) ist mir nicht aufgefallen, dass die Wohnung sehr verraucht war (wurde vermutlich davor gelüftet) und die Wände gelblich sind (habe ich erst bei einer Zweitbesichtigung mit dem Vormieter gemerkt), allgemein sind die Wände in einem eher schlechten Zustand (teiweise Risse, Tapetenfalten; etc). Des Weiteren wird die Küche ausgebaut, was die Wände in einem schlechten Zustand versetzen wird (Löcher und Platten, die mit Silikon an die tapezierte Wand anbracht wurden und entfernt werden).
In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die laufende Schönheitsreparaturen aufkommen muss. Es gibt jedoch keine Vereinbarung zum Streichen der Wände.
Nach meiner Auffassung werde ich demnächst eine Wohnung übernehmen, wo die im Vertrag genannten Schönheitsreparaturen schon vom Anfang an fällig wären. Das heisst, dass ich finanziell belastet werde.
Gibt es eine rechtlich sichere Möglichkeit, einen gewissen Renovierungsgrad bei der Übergabe zu fordern oder den Vermieter an die Anfangsrenovierungskosten zu beteiligen? (oder sogar eine Mietminderung anzusetzen?).
Herzlichen Dank vorab für Eure Hilfe!!!