Hallo,
danke für die Antworten. In Info habe ich von hier:
http://www.mietrecht.org/gewerbe/gewerb…endigungsfrist/
Dort heißt es:
ZitatDie gesetzliche Kündigungsfrist ist die ordentliche Kündigungsfrist. Sie ist für Mieter und Vermieter gleich und beträgt im Gewerbemietrecht gemäß § 580a II BGB sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Voraussetzung ist, dass die Kündigungserklärung der jeweils anderen Vertragspartei spätestens am dritten Werktag eines Quartals zugeht.
Dadurch ergeben sich 6 Monate. Die Frage ist, ob eine im Vertrag beschrieben Kdg Frist die kleiner als das Gesetz ist rechtskräftig ist!