Als Hausgeld werden umgangssprachlich die Vorauszahlungen der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums bezeichnet.
Googeln hilft
Beiträge von Egbert
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Hallo Akkarin,
dann bezahle weiter Geld fürs Haus. Haha ! -
Hallo Mainschwimmer,
und ich denke Du hast keinen Durchblick.
"Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen" wie soll das gehen ?
Was Hausgeld bedeutet, weißt Du offensichtlich auch nicht.
Also schwimme lieber weiter im Main und lass die unqualifizierten Aussagen.
Noch etwas zu Deinem Beitrag vom 25.09.2015:
"Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern."
Und warum nicht ? Warum sollte ich meine Eigentumswohnung nicht vermieten können ?
Dann bin ich Vermieter und habe einen Mieter.
Alles klar ? So schwer ist das doch nicht. -
Hallo Akkarin,
Was hat ein Mieter mit der Hausgeld-Abrechnung zu tun ? Hier die Antwort: Nichts
Es sei denn er ist Mieter seiner eigenen Wohnung (Eigentumswohnung) die von einem Verwalter verwaltet wird.
Ich glaube langsam, dass Du gar nicht weißt was Hausgeld bedeutet. -
Hallo Akkarin,
schau Dir die Höhe der Rechnung an, dann erübrigt sich Deine Frage. Natürlich Eigentümer. Als Mieter hat er nichts mit der IR zu tun.Wissen ist Macht nichts wissen macht nichts.
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Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“Hallo zusammen,
ich habe von unserer Hausverwaltung vor ein paar tagen die Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung erhalten. bei der Durchsicht ist mir etwas aufgefallen, dass ich mir nicht erklären kann und hoffe auf Eure fachkundigen Erläuterungen.
Auf der ersten Seite sind sämtliche Kosten, aufgeteilt nach Umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. die IR sind im bereich der nicht umlagefähigen Kosten aufgeführt. Die Gesamtforderung liegt in meinem Fall bei 3685,94€. Soweit so gut...
Auf der folgenden Seite sind meine monatlichen Zahlungen aufgeführt, insgesamt 3965,87€. Jetzt kommt der Knackpunkt. Am Ende der Auflistung meiner Zahlungen, wird eine Umbuchung der IR auf ein separates Buchungskonto vorgenommen und damit von meinen geleisteten Zahlungen abgezogen. Demzufolge ergibt sich für mich eine ausgewiesene Zahlung in Höhe von nur noch 3402,53 (563,34€ ist die IR).
Ich soll nun 283,41€ nachzahlen. Die IR ist nun im Abschnitt Rücklagenentwicklung als Guthaben in oben genannter Höhe ausgewiesen, aber ohne einen Forderungsbetrag gegenüber zu stellen.
Falls ich nun die geforderten 283,41€ zahlen würde, hätte ich die IR meines Erachtens nach doppelt gezahlt. Eigentlich hätte unsere Hausverwaltung die IR auch auf der ersten Seite bei der Kostenaufstellung auf dieses IR Konto umbuchen müssen, in folge dessen die Forderungen ebenfalls um diesen Betrag reduziert worden wären.Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe!
Danke
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