Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Verlobter, meine Tochter und ich sind 2009 in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde eine Kaution von 2 Kaltmieten festgelegt, welche auf ein Kautionsparbuch angelegt werden sollte.
Im Durcheinander (bin damals aus Österreich hierher nach Dortmund gezogen) ist dies jedoch nie passiert. Der Vermieter hat auch weiters keine Forderungen mehr gestellt, sodass es absolut in Vergessenheit geraten ist.
Nun findet ein Eigentümerwechsel statt und es ist "herausgekommen" , dass wir die Kaution nie angelegt haben. Ist nun eine Forderung des neuen Vermieters möglich? Und wenn wir die Leistung nicht erbringen können ggf ne Kündigung / fristlose Kündigung?
Achja, ich habe übrigens letzte Woche unterschrieben, dass die Kautionsrechte dem neuen Vermieter übertragen werden dürfen - habe also wirklich absolut vergessen, dass wir so ein Sparbuch nie angelegt haben. Ändert dieses neue Dokument nun die Rechtslage? Wurden dadurch die Forderungen aufgefrischt, sollte es davor schon Verjährt gewesen sein?!
Würde mich sehr über ihre Hilfe freuen, vielen Dank schonmal
Lapipedia