Beiträge von Lapipedia

    Ja stimmt, der Inhalt ist nur, dass die Kaution vom alten auf den neuen Eigentümer übergeht - NICHT, dass eine Kaution vereinbart wird, geschweige denn ist ein Euro-Betrag erwähnt.

    Habe inzwischen nochmals mit dem alten Vermieter gesprochen, der das Dilemma versteht und er wird es dem Neuen so weiter geben. Er weiß nun nur nicht, inwieweit der neue Eigentümer rechtliche Schritte einleiten kann bzw wird. Ein Gespräch mit ihm wird die nächsten Tage stattfinden.

    Hallo Berny,

    nein, wie bereits erwähnt, haben wir die Kaution nie ausgehändigt. Es wurde vergessen und erst nach 7 Jahren, durch den Vermieterwechsel von ihm und uns bemerkt.
    Es geht auch gar nicht darum, dass wir uns vor der Zahlung nun drücken wollen, sondern lediglich darum ob wir nun mit einer Kündigung aufgrund dieser fehlenden Kaution rechnen müssen. Da wir sie auch nicht, ohne weiteres, nun sofort aufbringen könnten.

    Trotz meiner Unterschrift, dass das Kautionssparbuch (welches ja nicht existiert) auf den neuen Vermieter übergeben werden darf?

    Und danke für deine bisherige Antwort.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Verlobter, meine Tochter und ich sind 2009 in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde eine Kaution von 2 Kaltmieten festgelegt, welche auf ein Kautionsparbuch angelegt werden sollte.
    Im Durcheinander (bin damals aus Österreich hierher nach Dortmund gezogen) ist dies jedoch nie passiert. Der Vermieter hat auch weiters keine Forderungen mehr gestellt, sodass es absolut in Vergessenheit geraten ist.
    Nun findet ein Eigentümerwechsel statt und es ist "herausgekommen" , dass wir die Kaution nie angelegt haben. Ist nun eine Forderung des neuen Vermieters möglich? Und wenn wir die Leistung nicht erbringen können ggf ne Kündigung / fristlose Kündigung?
    Achja, ich habe übrigens letzte Woche unterschrieben, dass die Kautionsrechte dem neuen Vermieter übertragen werden dürfen - habe also wirklich absolut vergessen, dass wir so ein Sparbuch nie angelegt haben. Ändert dieses neue Dokument nun die Rechtslage? Wurden dadurch die Forderungen aufgefrischt, sollte es davor schon Verjährt gewesen sein?!

    Würde mich sehr über ihre Hilfe freuen, vielen Dank schonmal
    Lapipedia

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