Erst einmal ganz lieben Dank für eure Informationen und Hinweise.
Ein paar Frage hätte ich allerdings noch:
Soweit mir bekannt, ist das tatsächlich so. Dieser Auschluss der Mietminderung gilt aber eben nur bei energetischer Sanierung und wohl auch nur für max. drei Monate.
Bezieht sich das ebenso auf die Wegnahme eines Teil unserer Wohnfläche, bzw. der Wegnahme des Balkonss, der ja mit in der Grundmiete bezahlt wird. Kann doch eigentlich nicht sein. Sonst kommt demnächst einer und meint, dass unser Wohnzimmer jetzt für drei Monate für die bauarbeiter und Material genutzt wird. Wir bezahlen doch für den Balkon, ergo zahlen wir dann für etwas, was nicht nutzbar ist. Das mit dem Baugerüst kann ich nachvollziehen (wobei man uns gesagt hat, dass die Arbeiten neun Monate andauern würden)
Ralf,
tu' Dich man ruhig hervor als Mieteranwalt. Wirst der oberste sein, der auf der Liste der Mieterhöhungskandidaten steht.
Hallo Berny,
da ich das Ganze schon seit 15 Jahren so mache und bisher immer Recht bekommen habe (zum Beispiel Dachrinnenreinigung bei alten Mietverträgen), wird mich die Androhung einer Mieterhöung nicht beunruhigen. Ganz im Gegenteil, nur weil ich evl. Repressalien zu erwarten habe soll ich auf mein Recht und das anderer verzichten? Wenn alle so dächten, würde es niemals gesellschaftliche Veränderungen geben. Es gibt Menschen, die sich eben nicht ausdrücken können oder vor "dem System" Angst habe. Dürfen diese Menschen deshalb nicht in den "Genuss" von Vorteilen und ihrem Recht kommen? Wenn ich die Möglichkeit habe, anderen zu helfen, sehe ich das als meine Pflicht an, dieses auch zu tun! Mieterhöhungen bekommen wir eh genau nach Vorschrift, nämlich alle 15 Monate, egal, ob ich mich einmische oder nicht. Auf jeden Fall danke ich dir für deine Meinung/Warnung.
Grus an alle
ralf