Beiträge von LANsurfer

    Liebe Forum-Mitglieder,

    nachdem ich nun einige Forschungen im Internet und in diesem Forum betrieben habe, möchte ich an dieser Stelle noch ein paar Fragen zu einem Sachverhalt in einem Mietshaus stellen, den ich noch nicht ganz aufklären konnte.


    Zum Sachverhalt:
    Es handelt sich um ein 7-Parteien-Haus (Baujahr ca. 1996), das im Jahr 2009 seinen Besitzer gewechselt hat. Eine der Wohnungen befindet sich im Keller, die anderen in den drei Geschossen darüber. Von den alten Mitern wohnt nur noch eine Partei im Haus, alle anderen sind neu. Dem neuen Besitzer war vor dem Kauf des Hauses durch die letzte „Altmieterin“ mitgeteilt worden, dass alle Wärmemengenzähler im Haus nicht mehr funktionieren.
    Anhand des Baujahres hätten diese eigentlich schon zweimal gewechselt werden müssen in den vergangenen Jahren .

    Vor etwa 6 Monaten, nachdem die Mieter die erste Nebenkostenabrechnung bekommen und beanstandet haben, da die Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden, hat der Vermieter einen Kostenvoranschlag einer Heizungsfirma vorgelegt, aus der eine Investition von über 5000 Euro hervorging, welche ja direkt auf alle Mietparteien im Haus umgelegt würden (also gleich im ersten Jahr komplett).
    Dieser Vorschlag wurde ebenfalls beanstandet, da die Kosten einerseits auf die Laufzeit der Geräte umgelegt werden müssten, andererseits für 7 Wohnungen insgesamt 16 WmZ eingebaut werden sollten, also zwei pro Wohnung und zwei im Keller, was den Mietern als zu viel erschien.

    Nun hat der Vermieter Geräte von der gleichen Firma aus dem Kostenvoranschlag einbauen lassen, allerdings wurden nur 2 im Heizungsraum und je einer pro Wohnung verbaut.


    Nun die Fragen:

    1. Hätte der Vermieter den neuen Mieterin im Haus spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses mitteilen müssen, dass die WmZ nicht mehr funktionieren?

    2. Darf der Vermieter die Kosten für die nun neu gekauften (nicht gemieteten) WmZ auf alle Parteien umlegen, obwohl er wusste, dass vorher keine funktionsfähigen WmZ installiert waren? Oder handelt es sich hier um eine Neuinstallation, die evtl. nicht umlagefähig ist?
    Sofern sie umlagefähig ist, dürfte der Vermieter die Kosten doch nur auf 5 Jahre verteilen, oder?

    3a. Sind die beiden WmZ im Keller nicht unnötig verbaut worden? Einer von ihnen ist in den beiden Leitungen zwischen Heizungskessel und Warmwasserkessel verbaut, scheint also für die Warmwasserversorgung zu messen. Hierfür besitzt jede Wohnung jedoch eine (natürlich nicht mehr geeichte) Warmwasseruhr. Damit sollte trotz nicht mehr aktueller Eichung eine recht genaue Messung erfolgen können.
    Der zweite WmZ im Heizungskeller ist in den Steigleitungen zu den Wohnungen installliert. Weil nun aber alle Wohnungen einen eigenen WmZ besitzen, ist dieser zusätzlich doch zwecklos, da der Differenzwert in der Rechnung vom Gasversorger zum ermittelten Verbrauch durch die WmZ in den Wohnungen auch auf alle Wohnungen nach Quadratmeterschlüssel umgelegt werden darf, oder?

    3b. Sofern einer oder die beiden WmZ im Keller unnötig sind, wer trägt die Kosten für diese. Sofern sie aber notwendig sind, wer muss die Kosten dann tragen?


    Ich hoffe, Ihr könnt mir den einen oder anderen Rat bzw. die ein oder andere Erfahrung mitteilen.

    Viele Grüße und ein gutes neues Jahr wünscht
    LANsurfer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!