Moinmoin HamburgerJUNG,
"Was kann ich machen ? Wer muss bezahlen ? Und wer hat recht/ unrecht?"
- Recht spricht i.d.R. das Gericht...
Ich würde dem VM den Schaden (auch die hohle Wand) präzise beschreiben und ihn per Einwurfeinschreiben, auch mit Verweis auf § 535 BGB, auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
-- Und uns bitte über den Fortgang informieren. --
Ja, das werde ich wohl noch machen. Unser VM ist da sehr eigen und stur. Die Wand selber ist nicht stabil genug und es wurden auch keine Maßnahmen getroffen, die Konstruktion sicher an der Wand zu befestigen. Der Heizkörper ist lediglich nur an zwei Stellen aufgehängt ohne zustätzliche Abstandshalter zur wand, sodass der Heizkörper sich aufgrund des Gewichts im unteren Teil zur Wand neigt. Es entsteht Biegezug in der Aufhängung, für das die wämnde nicht konzipert sind. Über die Jahre (15 jahre)kommt es dann halt zum Versagen der konstruktion. Der Vergleich bei den Nachbarn zeigt ja, dass es auch anders geht.
folgende Schitte werde ich jetzt einleiten:
- Beratung beim Mieterverein
- Kostenvoranschlag beim Monteur
- evtl. Baugutachten (da es doch sehr teuer ist)
Ich bitte weiterhin um Rat. Danke