Beiträge von HamburgerJUNG

    Moinmoin HamburgerJUNG,

    "Was kann ich machen ? Wer muss bezahlen ? Und wer hat recht/ unrecht?"
    - Recht spricht i.d.R. das Gericht...
    Ich würde dem VM den Schaden (auch die hohle Wand) präzise beschreiben und ihn per Einwurfeinschreiben, auch mit Verweis auf § 535 BGB, auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    -- Und uns bitte über den Fortgang informieren. --

    Ja, das werde ich wohl noch machen. Unser VM ist da sehr eigen und stur. Die Wand selber ist nicht stabil genug und es wurden auch keine Maßnahmen getroffen, die Konstruktion sicher an der Wand zu befestigen. Der Heizkörper ist lediglich nur an zwei Stellen aufgehängt ohne zustätzliche Abstandshalter zur wand, sodass der Heizkörper sich aufgrund des Gewichts im unteren Teil zur Wand neigt. Es entsteht Biegezug in der Aufhängung, für das die wämnde nicht konzipert sind. Über die Jahre (15 jahre)kommt es dann halt zum Versagen der konstruktion. Der Vergleich bei den Nachbarn zeigt ja, dass es auch anders geht.

    folgende Schitte werde ich jetzt einleiten:
    - Beratung beim Mieterverein
    - Kostenvoranschlag beim Monteur
    - evtl. Baugutachten (da es doch sehr teuer ist)

    Ich bitte weiterhin um Rat. Danke

    Hallo liebes Forum,

    Ich hoffe, das ich hier Rat finde für mein Problem. Folgendes ist passiert:


    Vor kurzem ist in meinem Zimmer der Heizkörper aus der Wand gebrochen (ohne Fremdeinwirkung). Der Heizkörper ist noch intakt und voll funktionstüchtig. Es sei gesagt, dass er schon immer recht instabil war. Draufgesetzt haben wir uns nicht, aber wir haben uns mal angelehnt.
    Wir haben daraufhin den Vermieter angerufen und ihm das mitgeteilt. Wir hätten gerne, dass er das repariert. Der Vermieter stimmte zu und wollte aber die Kosten nicht übernehmen. Weil es unsere Schuld war. Der Heizkörper "hinge doch schon seit 15 Jahren an der Wand und bis jetzt ist noch nie etwas passiert, und von alleine fallen keine Heizkörper von der Wand.". Naja, er ist nunmal aus der Wand gebrochen. Wir haben uns halt auch gewundert. Daraufhin haben wir uns die Wand und die Montage näher angeschaut, und haben festgestellt, dass die Wand hohl war. Zudem war der Heizkörper nicht ausreichend gut gesichert. (Vergleich mit den Heizkörpern der Nachbarn). Es handelt sich hierbei um eine Außenwand (in der Vergangenheit von schimmel befallen).

    Was kann ich machen ? Wer muss bezahlen ? Und wer hat recht/ unrecht?
    Ich würde mich sehr freuen über jeden Rat.

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