Beiträge von Hanna

    Vielen Dank für die Antwort!

    Die Grundsteuer beider Häuser sind einer Nachbarin bekannt,wie vermutet, sind die Beträge des Vorderhauses, in dem wir wohnen, deutlich niedriger.

    Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Grundsteuer beider Häuser zusammengelegt wurde und wir somit 1/5 der gesamten Grundsteuer zu zahlen haben.

    Bei meinen Recherchen erfuhr ich, dass das wohl die gängige Praxis sei, jedoch nicht so verfahren werden kann, wenn eines der Häuser deutlich älter ist, wie eben in unserem Fall. Leider habe ich bislang keine klare Gesetztesregelung hierfür gefunden, auf die ich ich berufen könnte.

    Danke

    Hallo zusammen und erst einmal liebe Neujahresgrüße!

    Ich habe, da die NK-Abrechnung droht (unsere erste), 2 drängende Fragen:

    Wir wohnen in einem flauschigen alten (1900-irgendwas) Vorderhaus-Bauernhäuschen im 1./2.OG (EG bewohnt Vermieter, viel im Ausland). Auf diesem Grundstück befindet sich weiterhin ein neueres 3-Parteien-Hinterhaus.

    Der Vermieter hat die Summe der jährlich fälligen Grundbesitzabgabe beider Häuser zusammengelegt und teilt diese Summe gleichmäßig durch alle Mietparteien.

    Ist das rechtens? Ein altes Bauernhaus hat doch deutlich weniger an Grundbesitzabgabe als ein neues und deutlich größeres Haus, oder?
    Der Vermieter sagt (der sich übrigens an den Kosten mit seiner Wohnung nicht beteiligen wollte) dass das so sei, er könne da nichts ändern, wir müssten die Kosten für das Hinterhaus mittragen.

    Weiterhin haben wir jetzt leider erst erfahren, dass Beleuchtung der Allgemeinheit dienend, über uns läuft, also Waschküche, Außenbeleuchtung, Licht für Schuppen. Auch im Haus herrscht keine Ordnung, Treppenhauslicht läuft auch über uns, Kellerlicht wohl ebenso. Der Vermieter ist mit diesen Kosten fein aussen vor. :mad:

    Danke vorab für die Beantwortung der beiden Fragen.

    Hanna
    PS: Daumen runter war ein Versehen, kriegs nicht mehr raus!

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