Beiträge von Mocke

    Ok. Nachdem wir nun beim Verursacherprinzip sind, formuliere ich meine 2. Frage genauer:

    Wenn ich nun einen Installateur beauftrage, so wie es mir mein Vermieter geschrieben hat, kann es mir dann passieren, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe, auch wenn die Ursache der Verstopfung nicht auf meinem Mist gewachsen ist? (Bin mir keiner Schuld bewußt, aber wer weiß...)

    Ich habe leider nicht viel Geld und kann mir das nicht wirklich leisten den Betrag erstmal vorzustrecken. Der Installateur sprach von 150 - 250 €. Das ist viel Geld für mich...

    Ich habe übrigens bevor ich den Vermieter informiert habe den Siphon ausgetauscht, Chemiekeule in den Abfluss geschüttet und als das dann nichts brachte, mit einer Rohrreinigungsspirale ca. 2m tief in dem Rohr rumgebohrt.
    Ich habe es mir also nicht leicht gemacht. Eigentlich hat das aber gar nix mit meinen Fragen zu tun... :)

    Also wer weiß genaueres?
    Es scheint (fast) Einigkeit darüber zu herrschen, dass bei Abflussrohren eher das Verursacherprinzip gilt. Richtig?

    Sollte ich nun darauf bestehen, dass mein Vermieter den Auftrag erteilt?

    Hey Leute, warum das Rohr nun verstopft ist, kann hier ja nicht geklärt werden und war auch nicht meine Frage.
    Ich möchte zweierlei wissen:
    1. Fallen verstopfte Abwasserrohre unter die Kleinreparaturklausel oder zählt das Verursacherprinzip?
    2. Sollte ich darauf bestehen, dass mein Vermieter den Auftrag erteilt?

    Danke und nichts für ungut!

    Hmm Leipziger: Da steht was davon, dass Abflussrohre nicht unter die Kleinreparaturklause fallen, weil sie nicht besonders gepflegt werden können. Sorgfaltsgebot etc.:

    Zitat

    Im Rahmen einer gewöhnlichen Nutzung der Mietsache unterliegt ein Abwasserrohr nicht der dauerhaften Einwirkung des Mieters. Insbesondere ist es ihm nicht möglich, den Verschleiß desselben durch besonders sorgsame und pflegliche Behandlung zu verringern (AG Charlottenburg, Urteil v. 31.8.2011, 212 C 65/11).

    Soweit zumindest die Urteilsbegründung lt. dieser Seite.

    Hinzu kommt, dass dieses Wasserrohr über Putz liegt und über fast 2m keinerlei Gefälle aufweist.

    Und wie kommst du darauf, dass ein verstopftes Abflussrohr immer Verschulden des Mieters ist, sofern die Verstopfung sich innerhalb der Wohnung befindet?

    Hallo,

    das Abflussrohr in der Küche ist so verstopft, dass ich es mit den üblichen Haushaltsmitteln nicht mehr frei bekommen, also habe ich nun meinen Vermieter informiert.

    Mein Vermieter ist der Meinung, dass diese Kosten unter die Kleinreparaturklausel fallen. Ich habe dazu ein Urteil aus 2012 gefunden, welches entschieden hat, dass das nicht der Fall ist. http://deutschesmietrecht.de/mietrecht/109-…r-dichtung.html
    Gilt das immer und in jedem Fall oder muss ich es auf einen Rechtsstreit mit meinem Vermieter ankommen lassen?

    Dann hat mir mein Vermieter (gemeinerweise?) noch geschrieben, dass ich doch bitte Installateur A oder Installateur B beauftragen solle, weil ja nur ich sagen könne, wann ich zuhause sei. Ist das eine Falle oder reicht die Email, in der mir mein Vermieter den Auftrag erteilt hat, ausreichend als Beweis, dass nicht ich der Auftraggeber bin?

    Danke für Aufklärung und lG

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