Ähm, ich empfehle dir unbedingt, diesen Skandal sofort und vollumfänglich dem Mieterverein mitzuteilen Und am besten dannach sofort ab zum Rechtsanwalt, der sich bestimmt freuen wird, dich wegen "schmutziger Wäsche", vor Gericht kostenpflichtig zu vertreten.
Alternativ, könnte man aber auch alle drei Monate mal die Bettwäsche wechseln.;)
Aber du hast natürlich recht, solange nicht die Pflicht zum Bettwäschwechsel schriftlich im MV. niedergelegt wurde, kann ja der Vermieter sehen, wie er die Wäsche sauber bekommt.
---Ironie off---
Beim 2. mal habe ich mich verschrieben. Es geht um die Bettdecke die Vergilbt und Schmutzig sein soll, nicht um die Wäsche. Natürlich kann man die wieder in Ordnung bekommen, meiner Meinung nach. Aber wegen 35 EUR zum Anwalt gehen ?