Guten Tag liebes Forum.
Wie viele habe ich natürlich ein Problem mit meinem Ex-Vermieter. Ende Juni letztens Jahren sind wie ausgezogen aus unserer Wohnung. am Übergabetag fiel den Vermietern auf ca. 2cm großer und ca. 6mm tiefer Katscher im Laminat auf. Mir ehrlich gesagt auch erst in dem Moment, also wohl beim Auszug passiert. Bereits am 15. Juni räumten wir die Wohnung komplett und stellten alles ab (Strom etc.) und lasen für uns Strom/Gas ab. Am 31. Juni machten wir die Übergabe und lasen nochmals die Zählerstände ab. An unseren Anbieter gaben wir schon mal die Werte am 15. ab. Aber erstmal zum Laminat. Das Schlafzimmer war 17.95m² groß. Beim Einzug hatten wir im selben Raum einen ca. 30cm großen Wasserschaden (wahrscheinlich von einem Blumentopf), den wir weil wir eh ein Bett an diese Stelle stellen wollten, billigend hingenommen. Nun vermuten wir, das die Vermieter beim vorigen Mieter auch versucht haben, das Laminat zu ersetzen aber gescheitert sind und es nun bei uns versuchen. Der Katscher hätte mit Leichtigkeit mit Laminat-Kit verbessert werden können. Nun haben sie angeblich neues Laminat verlegen lassen und berechnen 10m² zu viel.
Laut unserer Recherche verjähren alle Forderungen auf Wiedergutmachungsanspruch eines Vermieters nach 6 Monaten. Die Vermieter haben uns in diesen 6 Monaten weder telefonisch und schriftlich mitgeteilt das sie noch Forderungen haben.
Nun schreiben sie in Ihrer Antwort, das sie diese Schäden mit einer sogenannten Aufrechnungen geltend machen sollen, die angeblich nicht verjährt.
Was steht nun höher? Die Verjährung oder die Aufrechnung? Und ist die Aufrechnung in diesem Fall überhaupt rechtens?
Auch möchten sie uns wegen Betruges anzeigen, weil wir angeblich einen falschen Zählerstand am 15. durchgegeben hätten, der sie ca. 300€ gekostet hätte. Hierzu ist zu sagen das wir mit Sicherheit keinen falschen Zählerstand durchgaben (nicht bewusst). Und selbst wenn dieser ja mit der Ablesung am Auszugstag korrigiert hätte werden können. Woher also 300€? Außerdem geben die Vermieter einen falschen Anbieter an. Wir waren bei einem anderen Anbieter an der wir nach Auszug eine kleine Nachzahlung überweisen musste. Wie diese 300€ entstanden sein sollen entzieht sich jeder Logik.
Wir möchten jetzt erstmal die Rechnungen für Laminat und Gas anfordern möchten aber wissen ob wir im Recht sind was die Verjährung angeht!?
Schöne Grüße
Marius