Beiträge von wissenslust

    mir bleibt quasi nur die Möglichkeit

    - 300 Euro zurück, dafür Tapeten so belassen, bzw. ich hätte auch das Recht, die Tapeten zu entfernen - unrenovierter Ausgangszustand (nicht dass VM im Nachgang denkt, die Tapete ist doch gar nicht so schlecht, vllt bekomme ich die Wohnung so vermietet - diesen "Gefallen" möchte ich ihm nicht tun)

    kann es eigentlich eine Rolle spielen, hatte ich ganz vergessen zu erwähnen aber meine Ma hat mich daran erinnert, dass ich damals mit meiner Ma beim VM war und nach weiteren Mieterlassen fragte, da die eine erlassene Kaltmiete die Kosten für die Renovierung bei weitem nicht deckte, mit Verweis auf andere Vorgehensweisen (höheren Beträgen) bei anderen Vermietern (Info einer Kollegin meiner Ma) und diese Anfrage abgeleht wurde

    so ganz verstehe ich dann wohl doch nicht

    zusammenfassend:
    - unrenovierte Wohnung muss nicht renoviert zurückgegeben werden
    - außer bei angemessener Entschädigung
    - 300 Euro sind nicht angemessen

    Wäre es denn denkbar folgendes zu sagen:
    - Wohnung war nur 1/2 Monat bewohnbar, also ist die erbrachte Entschädigung nur 150 Euro
    - diese ist bei weitem nicht angemessen

    -> VM zahlt mir noch Summe X, dass die Entschädigung angemessen ist, dann kriegt er die Wohnung wie gewünscht hell neutral renoviert übergeben oder
    -> die unangemessene Entschädigung von 150 Euro hat nur gereicht um 1/4 der Wohnung entsprechend zu renovieren, er möge die so abnehmen wie sie ist ohne weitere Forderungen beiderseits

    lt. Urteil bin ich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet

    nun habe ich 300 Euro erlassen gekriegt, praktisch eine "Entschädigung"?
    kann ich davon tapezieren wie ich möchte und kann die Wohnung so übergeben oder bin ich dann verpflichtet die Wohnung so zu übergeben, wie es der Vermieter möchte?
    Ich verstehe da den Zusammenhang mit 307 BGB nicht so richtig; ist nichts für Normalbürger und schon gar nicht für Frauen :D

    aber lt. BGH sind doch bei unrenovierten Wohnungen Klauseln für Schönheitsreparaturen hinfällig, es sei denn der Vermieter zahlt eine angemessene Entschädung, oder habe ich da was falsch verstanden!?

    Soll die Zahlung dazu dienen, mich für meinen Mehraufwand für die "unschöne" Wohnung in Form von Renovierungsarbeiten zu entschädigen oder letztendlich dazu führen, dass der Vermieter später eine renovierte Wohnung zurückbekommt und ich einfach nur ne billige Arbeitskraft war, weil ja ein Fachmann teurer wär!?

    Als ich in meine derzeitige Wohnung zog, waren die Wände "nackt" (Beton), also unrenoviert..
    Für die malermäßige Instandsetzung der Wohnung war im 1. Monat keine Kaltmiete (ca. 300 Euro) zu zahlen.

    Punkt im Mietvertrag:
    "Aufgrund der malermäßigen Instandsetzung der Wohnung durch den Mieter sind für den Zeitraum ... ledigluch Nebenkostenvorauszahlungen zu entrichten. ... Erfolgt aufgrund ordentlicher, außerordentlicher oder fristloserKündigung *von einer der Parteien die Übergabe der Wohnung vor Ablauf eines Jahres nach Mietbeginn und hat der Mieter die vereinbarte Renovierungsleistung nicht erbracht, ist der Mieter verpflichtet, den erlassenen Beitrag zurückzuerstatten."*- Wohne jetzt 3 Jahre dort"

    "Bei Beendigung des Mietverhältnisses überlässt der Mieter, wenn keine anderslautende schriftluche Vereinbarung getroffen wurde dem Vermieter bzw. Nachmieter entschädigungslos die veränderte oder modernisierte Sache oder er ist nach Wahl des Vermieters verpflichtet, den ursprüngluchen Zustand wiederherzustelken. Die Rückgabe der Wohnung hat, soweit dies die malermäßige Farbwahl betrifft in einer hellen neutralen Farbe zu erfolgen."

    Ich habe daraufhin folgende Tapeten angebracht:
    Wohnzimmer: 3 Wände weiß, 1 Wand mit getreifter (teils rot/braun) Tapete*
    Flur: alle Wände gestreift
    Schlafzimmer: 2 weiß, 2 mit Muster
    Arbeitszimmer: alle Wände mit Muster
    Küche: dunkle Tapete

    Arbeitsdauer / Unbewohnbarkeit aufgrund Renovierungsarbeiten: ca. 2 Wochen

    Nun hat der Vermieter mir für meinem Auszug 2 Möglichkeiten gegeben.
    - alles in heller neutraler Farbe oder
    - so lassen wie es ist, aber die 300 Euro zurück

    Laut Urteil BGH aus 2015 bin ich ja nicht verpflichtet eine zuvor unrenovierte Wohnung renoviert zu übergeben. Anders sieht es wohl aus, wenn ich einen angemessenen Ausgleich erhalte.

    Zum 1. Zitat aus dem Mietvertrag:
    -Ich habe die Wohnung malermäßig instandgesetzt
    - als Ausgleich hat man mir eine Miete erspart
    - der Zeitraum von 1 Jahr ist längst abgelaufen, so dass aus diesem Grund keine Rückzahlung fällig wäre

    Zum 2.:
    - ursprünglicher Zustand wäre graue Betonwand
    - trifft der letzte Satz bzgl. der Farbwahl dann noch zu?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Darf der Vermieter die Rückzahlung verlangen? malermäßig ist ja instandgesetzt
    Wenn ja, ist die Rückzahlung in der Höhe überhaupt gerechtfertigt? Immerhin war die Wohnung den halben Monat nicht wirklich bewohnbar. Einige Wände sind mit weißer Tapete versehen (Materialkosten, Zeit, Aufwand)

    Danke schonmal für Eure Hinweise / Tipps.

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