Beiträge von Trust

    Richtig! Aber man muß auch Unangenehmes lesen können, was da wäre:

    § 555d BGB Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
    (1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden.

    Wenn ich es dulden muss, wieso wird dann von mir um eine Einverständniserklärung gebeten?
    Ich meine alles wobei man um eine Unterschrift gebeten wird, ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag.

    Zur Unterschrift kann mich auch keiner zwingen und so wie es ausschaut benötigen die von mir eine Unterschrift um mir eine Balkon dranzunageln. Das heisst ich muss es garnicht dulden. Ich werde es einfach drauf ankommen lassen und wenn die gegen mich Klagen sollten und damit auch noch durchkommen sollten,.....

    Dann sollen die ruhig rumhämmern, aber dann wird die Miete gekürzt.

    Kurz gesagt, "Couch zu groß" ist kein Härtefall. Im Prinzip kannst du da nicht viel dagegen machen, ausser rumzustänkern und zu verzögern.
    Meine Erfahrung ist, die Mieter die sich am meisten gegen einen Balkon zur wehr setzen, sind die ersten die ihren Gartenmöbel drauf zu stehen haben und in der Sonne sitzen.

    Das "Couch zu groß" kein Härtefall sei, kannst du einfach so sagen. Dann sag mir mal wohin mit der Couch für 5 Monate? Auf die Straße? Ich habe mir mal einige Beiträge von dir angesehen und du bist eher einer der schnell aufgibt?

    Und meine Erfahrung ist, dass es in den meisten Forums immer welche gibt die gegen Hilfesuchende sind und rumstänkern.

    Kolinum
    Danke für den Hinweis. Habe mir so eben im BGB § 555a Abs. 3 durchgelesen und da steht:

    Zitat

    (3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

    Ich kann mir das ganze Vorhaben nicht vorstellen weil meine Couch zu groß ist :D und das Zimmer viel zu klein um umzustellen. Und die Arbeiten werden ungefähr 5 Monate lang dauern, dann kürze ich denen 5 Monate lang den anteiligen Mietpreis vom Wohnzimmer? Quadratmeterpreis dieser Wohnung beträgt ca. 8 € glaub ich (müsste nochmal nachsehen) und das Wohnzimmer hat ca. 25 m² * 8 € wären wir bei 200 € monatlich.

    Aber soweit will ich eigentlich nicht denken^^ Sollen die doch einfach einen Balkon anbringen und mir eben keine Tür dranbasteln :D dann hat sich die Sache schon erledigt (hoffe ich), oder?


    Weiter steht im BGB § 555a Abs 1

    Zitat

    (1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

    Ne Instandhaltung ist es nicht, da noch kein Balkon angebracht wurde und ne Instandsetzung ist laut Wikipedia so ziemlich das selbe.

    Zitat

    Unter Reparatur (von lateinisch reparare „wiederherstellen“) bzw. Instandsetzung wird der Vorgang verstanden, bei dem ein defektes Objekt in den ursprünglichen, funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.


    Berny
    Ja die wurden richtig berechnet, hatte es grob überprüft.

    Hallo alle zusammen,

    mein Hauseigentümer XYZ Wohnen GmbH kündigt mir die geplante Maßnahme und die zu erwartende Mieterhöhung an.

    Projekt:
    - Anbringung eines Balkon an alle Wohnungen

    voraussichtlich muss ich dann 40 € monatlich mehr für den Balkon bezahlen.

    Nun zitiere ich noch was vom Schreiben des Eigentümers:

    Zitat

    Wir gehen davon aus, dass Sie mit den geplanten Maßnahmen einverstanden sind.

    Sie haben die Möglichkeit, gegen die Baumaßnahme selbst wie auch die daraus folgende Mieterhöhung, Härtegründe vorzutragen, die eine Duldung der Maßnahme und/oder eine Mieterhöhung unzumutbar erscheinen lassen.

    Diese Härtegründe können Sie uns bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang dieser Ankündigung folgt, in Textform mitteilen
    (§§ 555c Abs. 2, 555d Abs. 2,3 BGB).

    Dies gilt grundsätzlich auch für wirtschaftliche Härtegründe gegen die Mieterhöhung. Diese Gründe sind spätestens bis zum Beginn der Baumaßnahme zu erklären.

    Weiterhin möchten wir Sie noch auf das Ihnen zustehende Sonderkündigungsrecht nach § 555e Abs. 1 BGB hinweisen.
    Eine Kündigung hiernach ist allerdings nur bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang diese Schreibens folgt für den Ablauf des nächsten Monats zulässig.

    Daraufhin folgt noch ein beigefügtes Antwortschreiben wo ich mich für den Bau des Balkones einverstanden zeigen und unterschreiben kann.

    Also ich persönlich will keinen Balkon und werde dies auch innerhalb 1 Monats zum Ausdruck bringen.

    FRAGEN
    1. Nun muss ich Härtegründe vortragen, aber was zählt als Härtegrund ?
    2. Was erkennen bzw. müssen die Hauseigentümer als Härtegrund anerkennen?
    3. Wirtschaftliche Härtegründe sind ja klar?! Man will oder kann nicht mehr zahlen?!
    4. Mein Wohnzimmer ist ziemlich klein und Umstellen kann ich da nicht viel, wohin während dem Bau mit meinen ganzen Möbeln?

    Die Heizkörper müssen auch entfernt werden und auf soviel tralala habe ich keine Lust und ehrlich gesagt auch keine Nerven. Die Wohnqualität wird dadurch massiv sinken.

    5. Die Baumaßnahme wir voraussichtlich ganze 5 Monate dauern :eek: dann können die Handwerker ja gleich bei mir einziehen ;):D

    Aber jetzt Spaß bei Seite, ich lass keinen von denen rein :p
    Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mir vielleicht hilfreiche Tipps geben? :o

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