Dann dürfte der Eigenbedarfsgrund entfallen sein. Sähe also ziemlich blöd aus für den VM.
Wenn es nach vorgetäuschtem Eigenbedarf "durftet" muss nicht der Mieter die Täuschung nachweisen, sondern den Vermieter trifft die Pflicht nachvollziehbar zu erläutern, warum nicht zur vorgesehenen Verwendung kam.
Beiträge von Akkarin
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Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten. Du schreibst aber ein Vergleich wäre in Deinem Sinne, da gibt es i.d.R.Kostenteilung.Guck mal § 91 ZPO. Wenn es zu einem Vergleich kommt, kann man diesen Antrag stellen. Wenn die also die Klage abgewiesen werden würde, der Vergleich dem Urteil aber zuvorkommt, kann man mit diesem Antrag der Partei alle Kosten auferlegen, die sonst verloren hätte
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Das die Klausel unwirksam ist, dürfte klar sein. M.E. darf sich der VM als Verwender aber nicht darauf berufen.
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Zugesicherte Eigenschaften per Mail, Exposée, Makler etc. kannste klemmen. Was zählt, ist das, was im MV steht (sinnvollerweise NACH Besichtigung der Mietsache).
Nein das ist falsch. Wenn es sich um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt, kann die auch in einer mail stehen.
Allerdings wird sich aus dem Mailverlauf nicht ergeben, dass ihr nur mieten wollt, wenn diese Eigenschaften gegeben sind, oder? -
Hallo Schweinchen,
die Preise für Fernwärme können regional stark schwanken Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Duisburg sind das die gültigen Preise, die billiger sind als Gas. Der TE wohnt aber in Kassel, die dortigen Stadwerke rufen eben andere Preise auf, die tatsächlich teuer sind.
Daraus kann man aber nicht verallgemeinern, dass Fernwärme allgemein teuer ist.
Außerdem ist bei einer so großen Wärme- bzw. Gasabnahme Check24 auch nicht die beste Adresse für den Vergleich, da Großkunden ganz andere Preise bei Energieversorgern aushandeln können als man in einem einfachen Vergleichsportal sehen kann. Da liegen die Gaspreise auch mal bei nur 2-3 ct/kWh.Der Vergleich für die Duisburger Preise macht ja nur Sinn, wenn man ihn mit alternativen Energiepreisen in dem Versorgungsgebiet vergleicht (also z.B. Gas in Duisburg).
Dazu kommt, dass für Fernwärme kaum Tarifvarianten gibt. Auch ein großes Wohnungsunternehmen bekommt daher keine wirklich besseren Konditionen. -
Die Tapeten musst du nicht entfernen, es koennte aber wegen der Katze sinnvoll sein.
Was steht denn zum Zustand der Wohnung im Uebergabeprotokoll oder im Vertrag?
Musst du lt. Vertrag eigentliche weiss streichen oder steht daveine Quotenabgeltungsklausel?
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Es ist seit 2015 irrelevant was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen steht, wenn die Wohnung nachweisbar unrenoviert uebergeben wurde. Man muss dann nur bedenken und geräumt uebergeben.
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Nein sind sie nicht. Gas und Öl laufen auch ganzjährig, wenn Sie Warmwasser machen sollen.
Die Heizkörper sind hingegen bei Fernwärme ab einer gewissen Aussemtemperatur genauso aus, wie bei anderen Heizungsarten.
Dazu entfallen wartungs und Reperaturkosten.Zum Vergleich: wir haben ein Haus mit Fernwärme und zahlen über die Jahre im Monat stabil zwischen 72- 80€ im Jahr mit 2 Personen auf 135 qm. Mach das mal nach.
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(Die Verjährungsfrist dürfte ja erst zu laufen beginnen ab Kenntnis des Mangels.
Die Ausschlussfrist begann an dem tag als er die Abrechnung bekam und endete 12 Monate später.
Der Drops ist gelutscht. -
Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.
Lass doch mal dieses Ammenmärchen, das kommt gleich nach der Nachmietergeschichte.
Die Fernwärmepreise sind regional stark unterschiedlich, das kann man unmöglich vergleichen.Zeig mir eine Heizungsart die billiger ist
Arbeitspreise Fernwärme Duisburg :
die ersten 600 GJ/Abr.-Jahr: 11,50 / 13,69 EUR/GJ (= 4,140 / 4,927 Ct/ kWh),
alle weiteren GJ/Abr.-Jahr: 10,64 / 12,66 EUR/GJ (= 3,829 / 4,557 Ct/kWh).Der billigste vor Ort verfügbare Gasanbieter bei check24.de verlangt als Arbeitspreis 5,10 Ct/ kWh
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Eine zum Nachteil des Mieters vereinbarte Klausel ist lt BGB unwirksam.
cool: Schönheitsreperaturklauseln sind auch zum Nachteil des Mieters. genauso wie die klausel, in der er verdonnert wird im Winter Schnee zu schippen.
Weitere Schlüssel darf der Mieter nur mit Zustimmung des VM nachmachen lassen.
Der Mieter trägt die Betriebskosten.
Der Mieter zahlt eine Mietsicherheit in Höhe von 3 MM
Vermieterpfandrecht
usw.Außerdem würde die Klausel ja auch bedeuten, dass man 1x bei Einzug und 1x bei Auszug die Pauschale zahlen müsste. Wieder ein Grund für die Ungültigkeit der Klausel.
Interessant. Wie kommst du darauf?Nur meine unverbindliche Meinung zu einem fiktiven Fall und keinesfalls Rechtsberatung
Also dieser Fall ist ziemlich real und konkret und keineswegs fiktiv .-) -
Ach Berny,
das ist eine unzulässige Vertragsstrafe. Schadenersatz gibt es nur vom nachgewiesenen Schädiger, wenn der der auch einen konkreten Schaden verursacht hat.
http://www.rechtslexikon.net/d/umzugskosten…enpauschale.htmoder hier http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=313690806&ATOZ=U&KEYWORDID=6370
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Da der neue VM aenderungen wünscht, die du unterschreiben sollst, kannst du auch deine Wünsche in die Verhandlungen einfließen lassen. Du musst ja nichts unterschreiben.
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Kernfragen sind für mich: wann ist ein Enkel kein fremder Dritter? Und vor allem wie renitent ist Oma um sich mit der VM anzulegen?
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Mit welcher Begründung?
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Hallo,
Ich hab mir den Nachtrag zum MV im andren Thread noch mal durchgelesen. Der Umfang der Arbeiten ist da nicht beschrieben, wohl aber der Ausschluss der Mietminderung vereinbart.
Vielleicht werft ihr nun einfach mal einen Blick ins BGB. Paragraf 536. Und vor allem der letzte Absatz (4).
Das Recht zur Mietminderung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.Gruß
Ak -
Hallo,
ich habe es ausgerechnet, der Vermieter hat dich um 12 Euro beschissen.
Das erfordert sofortige Maßnahmen:
Anzeige wegen vorsätzlichen Betrugs
Klage auf Schadenersatz in Höhe von 12 EuroMal im Ernst, was willst du denn jetzt machen. Die Hausverwaltungsgesellschaft hat das Geld nicht angelegt. So what?
Gruß
H HWenn dann Strafanzeige wegen Untreue.
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Andere Frage: wart ihr überhaupt verpflichtet zu streichen? Und welche Farbe hatte die Wand vorher nachher?
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