Beiträge von Akkarin

    Hallo,

    zu .1 ,2 und 3) der neue Eigentümer ist verpflichtet, das Gesamtjahr 2016 dir gegenüber abzurechnen und zwar in einer Abrechnung für die vollen 12 Monate. Teilabrechnungen dürfen nicht erstellt werden
    Rechtsgrundlage: BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

    zu 4) Für die Nachzahlung 2015 kannst du m.E. noch die Einrede der Verjährung erklären und diese wegen Zahlung ohne Rechtsgrund zurückfordern.
    Hat ein Vermieter die Abrechnung erst nach Ablauf der dafür vorgesehenen Jahresfrist vorgelegt, dann geht sein Anspruch unter. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Zahlt ein Mieter dennoch – im Glauben, er sei dazu verpflichtet -, dann hat er „ohne Rechtsgrund“ gezahlt und kann den Betrag zurückfordern. Damit gaben die Karlsruher Richter einem Mieter Recht, der von seinem Vermieter erst am 26. Januar 2004 eine Betriebskosten- Abrechnung für das Jahr 2002 erhalten hatte. Obwohl damit die mit der Mietrechtsreform von 2001 eingeführte Frist überschritten war, zahlte er die knapp 200 Euro – die er, als er von seinem Irrtum erfuhr, wieder zurückverlangte.

    Der Deutsche Mieterbund nannte das Urteil „richtig und wichtig“. Mieter könnten nun nach Entdecken ihres Irrtums drei Jahre lang den versehentlich gezahlten Betrag zurückfordern. (Az: VIII ZR 94/05)

    5. Das könnte ein Problem sein, dürfte aber an Zahlung ohne Rechtsgrund nichts ändern.

    Interessant, ich entnehm' das den Allgemeine Rechtsschutzbedingungen (ARB) 2017 ÖRAG der Örag nicht, aber na gut.
    Allerdings ist da m.M.n. überraschend viel ausgeschlossen, ich würde an deiner stelle den Versicherer in jedem Fall wechseln, da die praktisch alles ausgeschlossen haben.

    Der VM wußte wohl sehr genau warum er hier einen Kündigungsauschluss eingebaut hat.
    Der Verdacht, dass er den Mangel arlistig verschwiegen hat, ist zumindest nicht unbegründet.

    Dein Weg sollte dich nun a) zum Vermieter und dort zu einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages führen
    (man kanns ja mal versuchen) und danach falls keine Einigung möglich zum Fachanwalt

    Vielleicht lassen wir jetzt mal den unsachlichen Teil sein und kommen zurück zum Thema.
    1. Was steht denn (wörtlich) zur Tierhaltung im allgemeinen und zu Hunden im Besonderen im Vertrag?
    2. Was soll das für ein neues Gesetz sein? Bitte mal mehr Infos dazu.
    3. Kümmern wir uns drum wenn 1 +2 geklärt ist.

    Nach eurer Schilderung könnte man dem VM nämlich auf seine Abmahnung antworten: "Wenn Sie wissen wollen, was ich von Ihrem Schreiben halte, googlen Sie mal bitte : "RATM- Killing in the name lyrics" Meine Antwort finden Sie ab Zeile 50"

    Klarstellung: Praktisch darf man das seinem Vermieter auf keinen Fall schreiben!

    Die Klauseln sind unwirksam wegen der Quotenklausel. Frage 1: Hast du deine neue Wohnung auch bei dieser Genossenschaft?

    Die Beschädigungen durch den Stubentiger sind so eine Sache. a) kann man hier nicht nachvollziehen, wie schlimm es wirklich ist. b) wären die ja mit Tapeten runter definitiv beseitigt und damit jkönnte der Mieter hier ja leben.
    c) Beruft sich der VM hier nicht auf eine Beschädigung

    Damit, dass ich die Wohnung ja mit Tapete übernommen und nun den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen hätte.

    Das ist Wunschdenken, entbehrt aber jeder rechtlichen Grundlage. Was genau steht in deinem MV in welchem Zustand du die Rückgabe der Wohnung schuldest? Und steht in deinem MV ein Satz" Der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen?
    Befindet sich die Wohnung in Berlin , oder woanders?

    Stehen mir eigentlich die Rechte auch zu, auch wenn das Zimmer nicht nutzbar ist aber für eine Lösung gearbeitet wird?


    Ja! Aber wenn der neue VM sich nun zügig und ernsthaft bemüht, das Problem abzustellen wäre eine Minderung zum jetztigen Zeitpunkt wohl kontraproduktiv und könnte den Elan des neuen zu erliegen bringen.


    Ist eine Kaution vereinbart und der ehemalige Vermieter hat diese nie eingefordert, dann hat der neue Vermieter einen Anspruch auf die sofortige Zahlung, unabhängig von eventuellen Mängeln in der Wohnung.


    In dem Falle Ja, da der Anspruch auf Kaution, wenn denn vereinbart, entstand im August 2015 und verjährt somit erst am 31.12.2018.
    Wäret ihr z.b. 2013 eingezogen, wäre der Anspruch des VMs verjährt und könnte nicht mehr geltend gemacht werden.

    Einem neuen MV würde ich nur zustimmen, wenn dieser "gleichwertig" ist mit dem alten und lediglich den neuen VM, die neue Bankverbindung und "redaktionelle" Änderungen enthält.

    Warum nicht? Zumindest sollte m.M.n. dies beim Termin mit vorgetragen werden. Ausserdem dürfte sich die Staatsanwaltschaft mit diesem Straftatbestand interessieren, falls Anzeige erstattet wird.

    Den Grund findest du zum einen in § 282 ZPO , zum anderen bedarf eine Kündigung der Schriftform.
    Letzteres widerspricht dem Gedanken der mündlichen Verhandlung.

    § 282 ZPO Rechtzeitigkeit des Vorbringens

    (2) Anträge sowie Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorhergehende Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor der mündlichen Verhandlung durch vorbereitenden Schriftsatz so zeitig mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuziehen vermag.

    sagen wir mal so: man kann im Prozess jeden erdenklichen Grund zusammen mit einer neuen Kündigung im Vorfeld der Verhandlung nachschieben, z.b. im Schriftsatz Klageerweiterung. Mit fristlosen Kündigungen geht das auch völlig problemlos.

    Z.B. Fristlose Kündigung im dez. RK im Januar eingereicht, gegnerischer Anwalt weist im Februar in seiner Klageerwiderung die Kündigung als unwirksam zurück, VM spricht in der Stellungnahme zur Klageerwiderung im März neue und korrigierte fristlose Kündigung aus. Mündliche Verhandlung im April endet zu Gunsten Vermieter.

    Mit einer ordentlichen Kündigung geht das grundsätzlich auch, allerdings muss dann zwingend zwischen dem Schriftsatz mit der korrekten Kündigung und der mündlichen Verhandlung die Kündigungsfrist verstrichen sein, sonst führt das direkt zum Autofail in der mündlichen Verhandlung.

    Der Antrag auf Erledigung des Klägers selbst ist nicht zustimmungspflichtig. Zustimmungspflichtig ist nur der Teil in dem dem Beklagten die Kosten auferlegt werden sollen.
    Grundsätzlich kann man M.W in der mündlichen Verhandlung vortragen was man will. Die Gegenseite kann aber Sachvortrag, der in den Schriftsätzen nicht vorkam, als verspätet ruegen. Dann entscheidet der Richter, ob er den Vortrag zulässt oder zurückweisr.

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