Hier koennte man recht viel zu schreiben, aber in Kurzform, den Rest erklärt dir dein Anwalt. Beratungsgutscheine holen.
1. Der VM muss abrechnen. Andere Vereinbarungen. Sind nichtig.
2. Nicht gezahlte Vorauszahlungen bei denen Abrechnugsreife besteht, kann der Vermieter nicht separat einklagen.
3. Wenn der VM nicht abrechnet, musst du aktiv werden. Umsonst ist nicht mal der TOT.
4. Mehrfach schriftlich auffordern, Abrechnung oder ich behalte zurück. Dir steht ein Zurückbehaltungsrecht.
5. Wenn dein VM, das nächste Mal klingelt, fragst du Ihn ob er einen Termin hat.
Wenn nein, kann er gehen. Einen Termin mit dir vereinbaren und zum vereinbarten Termin wieder kommen. Im Zweifelsfall erklärt die Polizei fuer Dich dem Vermieter, wo sich die Tür befindet.
6. Wenn er das Zweimal macht, lass ihn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung unterschreiben.
7. Maengel Liste erstellen, Abstellung fordern und mal drüber nachdenken, ob eine sofortige Selbstvornahme oder eine Mietminderung sinnvoll sind.