Beiträge von Akkarin

    Zu 1. Waere eine Pauschale im MV vereinbart, wuerde die ARGE nicht einstellen, weil die Abgabe fehlt.
    Zu 6. Ja sollte er tun. 2x erwischt heißt es besteht Wiederholungsgefahr. Die kann er kostengünstig durch die Unterlassungserklaerung ausschließen oder richtig teuer vor Gericht.

    8. Der Mieter koennte den VM noch darauf weisen, dass e mangels Abrechnung davon ausgeht, dass keine Kosten angefallen sind. Dementsprechend setzt der Mieter die Vorauszahlungen auf null Euro fest.

    Die erste Frage, die du dir stellen solltest, was ist für dich günstiger? Nach Wohnfläche oder nach Einheiten?
    Nach Einheiten zahlst du 1/3. Wieviel zahlst du nach qm?
    Und wenn du nach Einheiten weniger zahlst, willst du dann darauf bestehen mehr zu zahlen?

    Hier koennte man recht viel zu schreiben, aber in Kurzform, den Rest erklärt dir dein Anwalt. Beratungsgutscheine holen.

    1. Der VM muss abrechnen. Andere Vereinbarungen. Sind nichtig.
    2. Nicht gezahlte Vorauszahlungen bei denen Abrechnugsreife besteht, kann der Vermieter nicht separat einklagen.
    3. Wenn der VM nicht abrechnet, musst du aktiv werden. Umsonst ist nicht mal der TOT.
    4. Mehrfach schriftlich auffordern, Abrechnung oder ich behalte zurück. Dir steht ein Zurückbehaltungsrecht.
    5. Wenn dein VM, das nächste Mal klingelt, fragst du Ihn ob er einen Termin hat.
    Wenn nein, kann er gehen. Einen Termin mit dir vereinbaren und zum vereinbarten Termin wieder kommen. Im Zweifelsfall erklärt die Polizei fuer Dich dem Vermieter, wo sich die Tür befindet.
    6. Wenn er das Zweimal macht, lass ihn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung unterschreiben.
    7. Maengel Liste erstellen, Abstellung fordern und mal drüber nachdenken, ob eine sofortige Selbstvornahme oder eine Mietminderung sinnvoll sind.

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