Äh.. was habt ihr denn mit der Leitung gemacht und wusstet ihr was ihr tut?
spontan fehlt mir hier der Grund für die kündigung..
Äh.. was habt ihr denn mit der Leitung gemacht und wusstet ihr was ihr tut?
spontan fehlt mir hier der Grund für die kündigung..
Hallo Wissenslust,
mach doch mal fotos von den farbigen Wänden und poste die.
Eine Mustertapete, die so ausgefallen ist, dass es unmöglich ist, die Wohnung weiterzuvermieten, wäre in der Tat eine Sachbeschädigung. Allerdings gibt zig Tapeten , die Muster haben oder bunt sind und trotzdem ist es nicht unmöglich die Wohnung weiterzuvermieten. also zeig mal deine Tapeten
also betrifft die Entschädigung nur den Aufwand für die Renovierung aber in keinster Weise, nicht mal zum Teil, den Zustand, dass die Wohnung erst später nutzbar ist?
Ja. es geht nur darum, wurdest du für deine Leistung angemessen entschädigt ( Hätte dir der VM Mieten in Höhe ca. 1500 - 2500€ erlassen) wäre die Entschädigung angemessen gewesen und eine Übertragung der SR möglich gewesen.
Die Frage , ob die Wohnung ab Einzug nutzbar war, hat damit nix zu tun. Übrigens war sie nutzbar: nämlich zum renovieren. Das hast du aber bei der Anmietung gesehen, also sooo einziehen geht nicht, da muss man erst was machen. Folglich war sie für den Zweck, da muss man erst was machen, ab übergabe zum machen nutzbar.
so ganz verstehe ich dann wohl doch nicht
zusammenfassend:
- unrenovierte Wohnung muss nicht renoviert zurückgegeben werden
- außer bei angemessener Entschädigung
- 300 Euro sind nicht angemessen
Wäre es denn denkbar folgendes zu sagen:
- Wohnung war nur 1/2 Monat bewohnbar, also ist die erbrachte Entschädigung nur 150 Euro
- diese ist bei weitem nicht angemessen
-> VM zahlt mir noch Summe X, dass die Entschädigung angemessen ist, dann kriegt er die Wohnung wie gewünscht hell neutral renoviert übergeben oder
-> die unangemessene Entschädigung von 150 Euro hat nur gereicht um 1/4 der Wohnung entsprechend zu renovieren, er möge die so abnehmen wie sie ist ohne weitere Forderungen beiderseits
Hallo,
wenn 300 € nicht angemessen sind, sind es 150 € erst recht nicht.
Das die Wohnung nicht bewohnbar war ändert nichts. Du hast gemietet wie gesehen und wußtest, dass du erst malern musstet. Das ist nicht das Problem deines Vermieters.
Lass dir auf alle Fälle schriftlich geben, dass er "alles rückbauen oder oder so lassen und 300 € zurück fordert".
Selbst wenn es als Sachbeschädigung gelten würde, wäre damit direkt der Schaden beziffert.
Aber nochmal du musst unrenoviert zurückgeben. => besenrein.
mehr nicht. Auch eine bunte Tapete ändert nichts daran, dass die Wand nicht renoviert ist und den Zustand unrenoviert besitzt. Und seine Rückbauklausel ist Aufgrund der Benachteilung von dir nicht haltbar.
lt. Urteil bin ich nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet
nun habe ich 300 Euro erlassen gekriegt, praktisch eine "Entschädigung"?
kann ich davon tapezieren wie ich möchte und kann die Wohnung so übergeben oder bin ich dann verpflichtet die Wohnung so zu übergeben, wie es der Vermieter möchte?
Ich verstehe da den Zusammenhang mit 307 BGB nicht so richtig; ist nichts für Normalbürger und schon gar nicht für Frauen ![]()
Richtig. Bist du nicht. Die Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist bei unrenovierten Wohnungen ungültig / nicht möglich. Ausnahme Es wurde angemessen entschädigt. Die Höhe der angemessenen Entschädigung richtet sich nach der Höhe der Kosten die ein Fachbetrieb verursacht hätte. 1 Monatsmiete / 300 € sind in keinem Falle angemessen. Also konnten die SR nicht wirksam übertragen werden. Rechtsfolge: du schuldest eine besenreine Wohnung.
Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt auch für Frauen. Mietverträge sind fast immer Formularmietverträge, die den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen genügen müssen. Und da kommt der 307 ins Spiel : dieser besagt
"§ 307
Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist."
Der geht noch weiter, aber das braucht man hier gar. Wendet man 307 auf deinen vertrag an, guckt man sich die Formulierung
""Bei Beendigung des Mietverhältnisses überlässt der Mieter, wenn keine anderslautende schriftluche Vereinbarung getroffen wurde dem Vermieter bzw. Nachmieter entschädigungslos die veränderte oder modernisierte Sache oder er ist nach Wahl des Vermieters verpflichtet, den ursprüngluchen Zustand wiederherzustelken."
Dies ist eine krasse unangemessene Benachteiligung deinerseits, weil du nicht nachvollziehen kannst, wann der Vermieter sich für welche Variante entscheiden wird. es liegt allein im willkürlichen Ermessen des Vermieters zu entscheiden ob du den ursprünglichen Zustand wiederherstellen musst oder nicht. Alternativ bist du gezwungen entschädigungslos alles dem Vermieter zu überlassen.
Sie haben eine unrenovierte Wohnung bezogen und als Gegenleistung eine Monat Mieterlass erhalten. Das haben Sie auch akzeptiert.
Jetzt mit einen BGH-Urteil auf Dummenfang zu gehen, ist schon etwas seltsam.
Dieses Urteil können Sie für sich vergessen. Hätten Sie dafür keine Entschädigung erhalten, sehe die Sache ganz anders aus.
Ich würde die Vorschläge auh akzeptieren.
Oh mann..
Wenn man keine Ahnung hat,. Pacta Sunt servanda, sagt der lateiner.
Justizrat Wendig sagte hingegen bereits 1965 "Sicus, Pius, Sellericus! Auf deutsch : da haben wir den Salat" *
Verträge sind einzuhalten, aber sie müssen regelmäßig der Inhaltskontrolle von 307 BGB
standhalten. Sind Klauseln vom BGH fuer nichtig erklärt worden ist das zu akzeptieren.
* Nachzulesen in Die tollsten Geschichten von Donald Duck Sonderheft I /1965
Donald Duck und der goldene Helm
Kommt auf die Ecke an. In Bielefeld oder Görlitz wuerde so ein Sieb merkwürdig anmuten. In stark gefragten Großstadtlagen wundert es mich nicht
Der VM hat da eh die Qual der Wahl, also muss er ja irgendwie vorsieben.
Verboten ist das in keinem Fall.
Was genau steht im Uebergabeprotokoll zum Zustand der Wohnung? Die Waende sind frisch gestrichen?
Und es gibt keinen Paragraph "Schönheitsreparaturen"? Im MV?
Ist das alles zu Paragraph 15? Keine Quotenklausel?
Nein muss sie nicht. Sie muss sie zurückgeben,
Wenn keine zu besichernden Forderungen mehr existieren. Nach Ablauf der 6 Monate kommt es sehr auf die zu erwartende Nebenkostenabrechnung an
Sofern der Kellerraum ueber ein Fenster verfuegt, wäre das Bordell im Sinne de Arbeitsplatzschutzverordnung nicht zwingend illegal.
Lieber Mainschwimmer,
Charakteristisches Merkmale einer Individualvereinbarungen ist das sie frei ausgehandelt wurden. Eine Vereinbarung, die den Mieter ohne Gegenleistung zum renovieren verpflichtet ist nie "frei ausgehandelt", da sie für eine Vertragspartei nur Nachteile, aber keine Vorteile enthält.
Zweitens hat der BGH letztes Jahr in 3 Grundsatzentscheidung seine bisherige Rechtsprechung modifiziert und als neuen Leitsatz festgelegt, dass jede Klausel unwirksam ist, nachder de Mieter bei Rückgabe einen besseren Zustand schuldet, als als übernommen hat.
In diesem konkreten Fall war die Wand zu Beginn unrenoviert. Wenn der TE streicht, gibt er renoviert zurück.
Ergo macht die Klausel bumm.
Richtig, aber die entscheidende Frage ist: Fordert die Gemeinde, die Eintragung einer Ruckauflassung deswegen im Grundbuch. Wenn ja, kann der Bruder anfangen zu packen. Wenn nein Glückwunsch zur Wohnung
Die Wohnung wuerde ich abschreiben und mich auf die Zukunft konzentrieren. Abgesehen davon, dass ich bei einer Vermieterin, die sich aufführt wie Nero persönlich, nicht bleiben wollte.
Nutze die Chance.
Such dir was neues und dann wartest mal ab, ob die Tochter einzieht, was ich nicht glaube. Wer schickt denn sein Kind inne Schimmelbude?
Zieht sie aber wirklich ein, Pech für dich.
Zieht sie nicht ein und die Wohnung taucht direkt bei Immoscout auf.. Jackpot!
Letztlich ist das Latte, warum und wieso. Die Klausel ist unwirksam. Fertig.
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