Beiträge von Akkarin

    Mhh, tja, möglich wäre es. Vieleicht findet man ja eine Richter der da mitgeht. Mir persönlich würde da der Schneid fehlen, mich mit der Argumentation vor Gericht blicken zu lassen.

    Hallo AJ1900,

    ich gehe jetzt davon aus, dass oben vollständig zitiert wurde:

    Vorabnahmeprotokoll / Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung

    Wohnzimmer

    Wände: Binderfarbe weiss streichen
    Fenster: reinigen
    Türen: lackieren, reinigen

    Gegenfrage: wie argumentiert denn der Vermieter in der Klage (und der muss ja klagen) gegenüber dem Richter, dass aus dem Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung ein Anspruch erwächst?

    Der Mieter hat akzeptiert, dass der Vermieter daraufhin weist, dass die Wände gestrichen werden sollen. Mehr nicht. Der Satz" und ich verpflichte mich dass auch zu tun, fehlt mir"

    Somit hat der Mieter mit seiner Unterschrift bestätigt, dass der den Hinweis des VM zur Kenntnis genommen hat. Soweit so gut.

    jetzt kommt die Frage, hat der Vermieter einen Anspruch darauf? lt. gesetz Nein, aber im MV könnte eine solche Pflicht vereinbart sein.
    Also in den MV gucken. Laut TE findet sich da ein § der die Schönheitsreparaturen auf den Mieter überträgt. Der gleiche § enthält aber eine Quotenabgeltungsklausel. Quotenabgeltungsklausel sind aber generell nicht mehr zulässig, ( Bevor es MAinschwimmer und Leipziger wieder versuchen, eine Quotenabgeltungsklausel als Indiviualvereinbarung darzustellen, lasst es bitte) was den § ungültig macht.
    Die SR sind nicht wirksam übertragegen worden => keine Pflicht des Mieters nur Wunsch des VM.
    Wünsche..

    Bleiben die Reinigunsleistungen, hier kommt es darauf an welcher Zustand für die Rückgabe verlangt wird. Wenn besenrein vereinbart ist, kann Fensterputzen nicht verlangt werden, da man Fenster mit einem Besen nicht putzen kann.

    Frage 1: stehen die unwirksame Quotenklausel im gleichen § des MV wie die Übertragung der Schönheitsreparaturen`oder in zwei verschiedenen?
    Frage 2: In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben? renoviert oder unrenoviert?
    Frage 3: Was genau haben die Mieter jetzt unterschrieben? Hat der VM im Protokoll verlangt, dass alle Wände weiß zu streichen sind? oder hat sich der Mieter verpflichtet, weiß zu streichen. Das ist ein kleiner Unterschied.

    Die Posten, um die es geht, sind ja eindeutig nicht umlegbar. Er will wahrscheinlich nur bezwecken, dass ich es nicht abziehe und meint, mich einschüchtern zu wollen. Ganz normal ist eine solche Reaktion allerdings nicht.

    Wenn es sich um einen privaten "Klein-"Vermieter handelt.. Doch!

    Auf mein Schreiben, in dem ich die Verrechnung des Guthabens mit den Nebenkostenvorauszahlungen für März angekündigt habe, hat mein Vermieter nun so wortwörtlich reagiert:

    Im übrigen lege ich Ihnen nahe, die Wohnung fristgerecht zu kündigen und auszuziehen."


    Mensch Berny, Aschermittwoch ist doch vorbei. Du kannst der armen Ming doch nicht erst als VM solche Briefe schreiben und ihr dann hier im Forum helfen!

    Es grüßt
    Akkarin

    Hallo,

    Ach tatsächlich, ist das so?

    Alleine aus diese Aussage von dir kann man schon lesen wie du tickst, ich kann den Schuh umgehend zurück geben, denn aus den wenige Worten, die für absolut treffend sind habe dich schon richtig eingeschätzt, kannst du herauslesen, wer keine Ahnung hat und wer schon, soso!

    Nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht, auch das wieder eigenes subjektives Egomanendenken, denn nichts ist klarer geregelt als hier aber hierfür benötigt man ein Grundgerüst an Intellekt, der leider manchmal fehlt.

    Ansonsten kann ich mich den Worten von Mainschwimmer nur anschließen, dich brauchen wir hier wirklich nicht.

    Jede weitere Konversation erübrigt sich bei dir!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo BHSHuber,

    warum so grantelig? Natürlich hast du Recht und sein Fall ist total unschwammig uneindeutig, aber du hast auch jede Menge Erfahrung.
    Für Ihn ist das die erste fristlose Kündigung und dann auch noch gegen seine wahrscheinlich einzige Wohnung.
    Das muss doch nicht sein.

    Gruß
    Akkarin

    Hallo Kollinum,

    wozu dann ein Forum, wenn man keine Fragen stellen soll?

    Hallo Henz,

    exakt kann das tatsächlich nur dein VM beantworten, da Grundsteuer so eine Sache für sich ist.
    Vereinfachte Erklärung der Berechnung:
    Wohnungen unterliegen der Grundsteuer B.
    Zunächst hat das Finanzamt den sogenannten Einheitswert bestimmt und diesen dem Eigentümer mitgeteilt.
    Dieser Wert ist Grundlage für die Besteuerung aber:
    Der Einheitswert bezieht sich auf das Jahr 1964. Dazu kommt dann noch der Steuermessbetrag und der Hebesatz.
    Während die ersten beiden noch bundeseinheitlich ist, setzt jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz fest und erlässt danach den Bescheid.
    Dabei gilt jet höher der Hebesatz, desto teuerer die Steuer.
    Bremen hat nun rekordverdächtige 695%

    Lange Rede Kurzer Sinn, ohne die Details zu kennen, realistisch dürfte für deine Wohnung ein Wert zwischen 8 und 12 € p.m. herauskommen. insofern ja 10 € hört sich plausibel an.

    hübsch :)

    Bild 4 ist schwer einzuordnen, aber Bild 1-3 ist okay. Das wird schwierig die als unzumutbar zu verkaufen.
    LAnge Rede kurzer Sinn:
    Vor Gericht bist du allein in Gottes Hand. Dein Vermieter aber auch, und er muss ja klagen.
    Ich sehe potential sich für 150€ Ruhe zu kaufen.
    Alternativ sehe ich sehr gute Chancen, einen Prozess zu gewinnen. Das kostet dann Nerven.
    Zeig ihm die Alternativen: du musst mal gar nix. er muss wenn klagen, und ob das so trägt.. hier sind 50€ für Bild 4. ruhe ist. scheint mir die beste Lösung.

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