Mhh, tja, möglich wäre es. Vieleicht findet man ja eine Richter der da mitgeht. Mir persönlich würde da der Schneid fehlen, mich mit der Argumentation vor Gericht blicken zu lassen.
Hallo AJ1900,
ich gehe jetzt davon aus, dass oben vollständig zitiert wurde:
Vorabnahmeprotokoll / Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung
Wohnzimmer
Wände: Binderfarbe weiss streichen
Fenster: reinigen
Türen: lackieren, reinigen
Gegenfrage: wie argumentiert denn der Vermieter in der Klage (und der muss ja klagen) gegenüber dem Richter, dass aus dem Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung ein Anspruch erwächst?