Sag mal, meinst du das wirklich ernst? Es geht doch in erster Linie noch nicht mal um die Versicherung. Kann ja auch sein, das er gar keine hat.
Es geht darum das ein Schaden entstanden ist. Und dieser ist nun einmal zu regulieren. Wie du darauf kommst, das alles was älter als 10 -20 Jahre ist keinen Wert mehr darstellt, wird wohl dein Geheimnis bleiben vermute ich.
Fakt ist aber trotzdem das der Geschädigte Anspruch auf eine Tür ohne kaputte Scheibe hat. Wenn es darum ginge komplettes Bauteil zu erneuern wird man sich evtl. einen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen, mag sein, aber beim Austausch einer Glasscheibe gegen eine andere? Das ist nun wirklich nichts unübliches.
Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum.
Der TE müsste eigentlich dafür sorgen, dass der Vermieter eine 50 Jahre alte Ersatzscheibe mit identischem Muster/Struktur wie vorher bekommt oder die Scheibe repariert wird.
Nur wird man in aller Regel die Scheibe nicht reparieren können und eine 50 Jahre alte Ersatzscheibe mit identischem Muster/Struktur nicht mehr zu bekommen sein. Aber selbst wenn das ginge, müsste er dafür nicht mehr einstehen, da kein Restwert mehr vorhanden ist, denn es wird immer nur der Zeitwert ersetzt.
Hier erklärt ein Anwalt das ganz schön am Beispiel eines 32 Jahre alten Garagentors, dass vom Mieter versehentlich beschädigt wurde.
Nach der hiesigen Forenlogik müsste der Mieter ein neues Tor bezahlen, dem ist aber außerhalb dieses Forums nicht so.
Alternativ hier ein Beispiel von Haus und Grund für Schäden am Laminat
Und bevor jetzt der Einwand mit dem Glas sei zeitlos wieder kommt..
hier hatte ein Mieter ein 25 Jahre altes Dachfenster beschädigt