Hallo Schlappner,
deine Vermieterin hat dich verklagt. Also muss die Richterin - ausser in wenigen Fällen- zur Güteverhandlung laden.
§ 278 ZPO Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.
(2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus,
Normalerweise findet die Güteverhandlung direkt vor der Hauptverhandlung statt, war bei euch jetzt mal anders.
Der Ausgang, der Güteverhandlung hat erstmal keinen Einfluss auf das Hauptverfahren, aber die Richterin hat ja schon euch gedrungen, einer gütlichen Einigung zuzustimmen, weil sie euch gesagt hat, was sie von dem Fall hält und wie sie in der HAuptverhandlung entscheiden wird.
Ein Anwalt, der in der Güteverhandlung tobt.. naja lassen wir das.
Die RiA hat euch klar gesagt, wie es weitergehen wird. Damit habt ihr 3 Möglichkeiten:
a) Hinweis der Richterin annehmen, umsetzen und den Schaden für euch minimieren.
b) viel googlen und prüfen, ob ihr in der Berufung eine Chance habt. Vor dem Amtsgericht scheint das Urteil schon festzustehen.
c) Bluffen und pokern- Joker Berufung auf den Tisch legen und der Vm einen Vergleich vorschlagen.