Beiträge von Akkarin

    Menno, Leute verarschen darf man als Punkt, als Hamster, etc.. redet den leuten doch nicht immer so einen Mist ein wider besseren wissens.
    Vor allem wenns hier keinen andres, keinen duncan, keinen whatever gibt die das richtig stellen.

    Kann sollte darf, nein anitari du kennst die richtige Antwort:
    1 rückständige Miete ist kein Kündigungsgrund.
    Nachzahlungen aus der BKA gehören nicht zur laufenden Miete und berechtigen nicht zur Kündigung.
    Mit der Kündigung kann der Vermieter sich den Arsch abwischen und sonst nix.

    Hallo Holle,

    was ist denn das Abrechnungsergebnis? Ich hätte da den Verdacht, das Wirtschaftsjahr ist bei deiner VM 01.10.- 30.09.
    d.h. der September 2014 gehört in diese Abrechnung auch gar nicht rein. Der gehört in die Abrechnung vom Vorjahr. also 01.10.2013-30.09.2014.
    Dein Nutzungszeitraum beträgt in der Abrechnungsperiode den Monat September. Aus Bequemlichkeit/Kostengründen hat sich die VM wohl die Abrechnung des Monats gespart.

    Teil mal dein Abrechnungsergebnis durch 12 und vgl. das mit den Vorauszahlungen. Wenn da raus kommt z.b. Kosten für 1 Jahr lt. Abrechnung 1200
    =100 p.Monat und du 100 bezahlt hast passt das. wenn da 95 oder 104 bei rumkommt, würde ich für 5€ keinen Wind machen.
    Sinds 50 oder 60€ beim VM aufschlagen.

    Hallo Schlappner,

    deine Vermieterin hat dich verklagt. Also muss die Richterin - ausser in wenigen Fällen- zur Güteverhandlung laden.

    § 278 ZPO Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
    (1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.
    (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus,

    Normalerweise findet die Güteverhandlung direkt vor der Hauptverhandlung statt, war bei euch jetzt mal anders.
    Der Ausgang, der Güteverhandlung hat erstmal keinen Einfluss auf das Hauptverfahren, aber die Richterin hat ja schon euch gedrungen, einer gütlichen Einigung zuzustimmen, weil sie euch gesagt hat, was sie von dem Fall hält und wie sie in der HAuptverhandlung entscheiden wird.

    Ein Anwalt, der in der Güteverhandlung tobt.. naja lassen wir das.
    Die RiA hat euch klar gesagt, wie es weitergehen wird. Damit habt ihr 3 Möglichkeiten:

    a) Hinweis der Richterin annehmen, umsetzen und den Schaden für euch minimieren.
    b) viel googlen und prüfen, ob ihr in der Berufung eine Chance habt. Vor dem Amtsgericht scheint das Urteil schon festzustehen.
    c) Bluffen und pokern- Joker Berufung auf den Tisch legen und der Vm einen Vergleich vorschlagen.

    Das Verhältnis izum VM st mir als Erbe egal. Nach Rueckgabe der Wohnung sieht man den meist nicht mehr wieder.

    Ich wuerde mit dem VM sprechen in dem wissen , die Styroporplatten muessen raus wenn er das will und das ist eklige Arbeit.

    Die SR sind wohl nicht zu leisten, aber man kann nur vor Ort beurteilen, was nötig wäre (nicht was geschuldet wird).

    Sinngemäß wuerde ich seine Pläne erfragen, nach 40 Jahren muss man wohl einiges tun zum neuvermieten, baeder etc..
    Und dann gucken, dass die meisten SR gar keinen Sinn mehr machen. Wenn er z.b. wirklich die baeder neu macht, lohnt sich vorher nicht anderes mehr .. Wenn er von selbst drauf kommt, ist das einfacher, als ihm das mühselig erklären zu lassen.

    Kommt auf die Gebenheiten eder Briefkasten Anlage an.. Im MFH mit mehreren Kaesten könnte der Zusteller sich vertan haben und ein anderer Kasten war voll. Zusätzlich dumm, wenn der Mieter andere Post vom Jahreswechsel vorlegen kann, die normal ankam.

    an dem Problem, das Risiko der Zustellung liegt beim VM, und 2 Anwälte kriegen. Das untereinander unendlich zur Absurdität verzerrt nix.

    Der Mieter kann hier nix machen außer stillhalten, sonst gibt er ja zu, dass er was bekommen hat.

    Hallo smatch,

    sollte der Fall vor Gericht gehen, hätte ich gerne am Ende eine Kopie der Urteilsbegründung. Würde mich sehr interessieren, was vor Gericht rauskäme.

    Allerdings solltet ihr den Tips folgen und das Gespräch suchen. Billiger und nerven schonender. Zur Gesprächsvorbereitung würde ich an euerer Stelle folgendes tun:

    Kontoauszüge kontrollieren : Welchen Verwendungsweck verwendet ihr für die Mietzahlung? Steht da miete 965 oder habt ihr KM und BKV getrennt ausgewiesen. Die beiden Teile haben nunmal unterschiedliche Verjährungsfristen.
    Als nächstes würde ich die Nebenkostenabrechnung der letzen Jahre kontrollieren. Wieviel hat der Vermieter der Vorauszahlung zugeordnet?
    so könnte man bestimmen, was anteilig zur Kaltmiete gehört, und was zur BKV.

    Darüber hinaus sehen meine mitternächtlichen Gedanken so aus:
    Den Fehler hat allein der VM gemacht
    Der Rechenfehler ist offensichtlich , d.h. das hättet ihr merken können/müssen und durftet nicht darauf vertrauen.
    Mehrere Nebenkostenabrechungen sind in der Zeit erteilt worden- Hätte der Vermieter merken können
    3 Jahre lang hat der VM nicht gemerkt, dass der falsche Betrag kam.

    Halbe Halbe sieht hier nach der fairsten Lösung aus, da den Vermieter definitiv eine Mitschuld trifft.

    ... die Wohnung am 01.06. im vertragsgemässen Zustand übernehmen zu können.
    Er scheinen viele M und VM wohl nicht begreifen zu wollen bzw können, dass nahtlose Übergänge oftmals bzw. meistens unmöglich sind.

    Als M hast hast du da aber nur sehr begrenzten Einfluss. Wenn du vorschlägst ich nehm die Wohnung aber erst ab dem monat drauf..
    Für die VMs geb ich dir recht, aber so was von..

    @ Aprilregen: brauchst du die Wohnung denn zum 01.06.? Sprich kündigt ihr eure zum 31.05. und übernachtet im Möbelwagen? Wenn nein würde ich den Vermieter bitten im Juni Rabatt zu gewähren so 100% pro Tag.

    Riskantes Spiel. Erstens fehlt es dem VM an einem Kündigungsgrund. 2. Wenn ihr eine fingierte Kündigung durchspielt und dein Mann bekommt das raus, könnte das im Scheidungsverfahren gegen dich verwendet werden können. 3. Was machst du wenn der Vermieter sagt, so Kündigung ist durch, hier ist der neue Mietvertrag zum Freundschaftspreis + 50% oder gar so das wars. bitte packen und gehen auf wiedersehen.

    Hast du die Bedienungsanleitung der Therme? ich könnte mir anhand deiner Beschreibung vorstellen, dass die vorher mit "Programm" lief ( Nachtabsenkung- Tagsüber über aus wenn keiner da- generell aus, wenn draußen mehr als 15 Grad etc) und seit der Reparatur steht die auf 24h Dauer an.

    Ich würde erstmal den Vermieter fragen, was das zu bedeuten hat? Ist das vorübergehend geplant, weil in der Wohnung von dem Typen nach Wasserschaden 2 Wochen die Bautrockner surren? Dann kann man sich überlegen, ob man das nicht hinnehmen will? Es könnte der Tag kommen, an dem selber Hilfe braucht.

    Reine Gewinnmaximierung auf einem von euch gemieteten Grundstück braucht ihr natürlich nicht hinnehmen. Weder der Vermieter noch Irgendjemand anders hat das Recht das gemietete Grundstück ohne eure Zustimmung zu betreten.
    Vermietung heißt Besitzaufgabe. Manche VMs muss man ab und zu dran erinnern. Zur Not mit Hilfe der Polizei Vermieter und Neuen Mieter vom Grundstück entfernen lassen.

    Der Weg dürfte aber versperrt sein. Hier geht es um die eheliche Wohnung im Rahmen der Scheidung. Die Abkürzung klappt nicht, da neben dem Mietrecht auch das Familienrecht ab 1500 BGB und aufwärts mitzubeachten ist und dieses teilweise sogar in das Mietrecht abändert eingreift. Nochmals: dies ist kein mietrechtliches Problem und lässt sich ohne Familienrecht nicht lösen.

    Natürlich ist die Karenzzeit vor dem Eintritt des RSV Fall zubeachten. Aber bisher ist doch gar kein RSV Fall eingetreten. Meine Aussage ist auch ehr eine allgemeine Empfehlung, da der Vermieter potential angedeutet hat. Da wird in Zukunft noch mehr kommen.

    Wenn nächste Woche ein Mieterhöhungsbegehren eintrudelt, nützt die RSV nichts, aber bei der nächsten würde sie greifen.

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