Mach lieber ein Bild von deinem Bad, dann kann Mainschwimmer sich auch endlich vorstellen, wo das Problem ist.
zum Bohren: Eine Glaskabine wird auch mit Dübeln befestigt, spätestens für die müssen die Fliesen angebohrt werden.
Es mag ja sein, dass in deinem Vertrag ein solches Verbot steht, aber das ist unwirksam ( BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92 )
gemietet wie gesehen, trifft hier auch nicht zu. Sie musste ja in de Wohnung auf Wunsch des VM, damit die andere Saniert werden kann. Die Duschkabine wurde ja auch mündlich zugesagt( gibt es zeugen?) Also ist die auch beizubringen vom VM.
Schriftlich auffordern, dass du die am Datum im Gespräch bla versprochene Dusche nun haben willst.