Beiträge von Akkarin

    Ihr könntet ihm vorschlagen, nächstes mal wenn er ein Haus kauft, sich besser schlau zu machen.
    Zum Beispiel das BGB lesen und vielleicht vorher den Mietvertrag lesen. Er hat keinerlei Recht mehr zu fordern als das was in eurem MV steht. Niemand hat ihn gezwungen, das Haus zu kaufen.

    Wegen dem Garten ihr habt ein Einfamilienhaus gemietet?

    Falsch! Wenn der Mieter das Waschbecken austauscht (so wie von mir vorgeschlagen) dann kriegt der Mieter das Geld von der Versicherung und nicht der Vermieter.

    P.S. Seit 50 Jahren Mieter, da werde ich doch wohl wissen, wie der Hase läuft.

    Hallo Mainschwimmer,

    ich hab nicht mal 5 Jahre als Mieter geschafft, ich bin dazu nicht geeignet.

    Kommt drauf an wie die Versicherung mitspielt. Meistens ist das Badezimmer ja nicht neu, sondern hat ein paar Jahre auf dem Buckel.

    Die Haftpflicht rechnet dann (fiktiv) WB 100€ neu , Montage + Entsorgung 200€ Silikon 5€ Schaden = 305€ - 50€ weil WB schon 7 Jahre alt und überweist dem Vermieter 255€. Damit kann er gucken, wie er klar kommt. Kosten Mieter mit Versicherung 0€

    Mieter machts selbst und besorgt passendes /ähnliches /gleiches WB WB Neu 90€ , 4 Stunden für Montage, Entsorgung, Besorgung + 5 € Silikon, Mieter kostet das 95 € bar und er bekommt von der Versicherung entweder, 45€, 95€ oder 95€ + 4h x ca. 10€ Arbeitszeit ( ist ja für den Versicherer billiger als oben). Kosten für Mieter - 50€, 0€ oder Gewinn 40 € .

    Mach lieber ein Bild von deinem Bad, dann kann Mainschwimmer sich auch endlich vorstellen, wo das Problem ist.

    zum Bohren: Eine Glaskabine wird auch mit Dübeln befestigt, spätestens für die müssen die Fliesen angebohrt werden.

    Es mag ja sein, dass in deinem Vertrag ein solches Verbot steht, aber das ist unwirksam ( BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92 )

    gemietet wie gesehen, trifft hier auch nicht zu. Sie musste ja in de Wohnung auf Wunsch des VM, damit die andere Saniert werden kann. Die Duschkabine wurde ja auch mündlich zugesagt( gibt es zeugen?) Also ist die auch beizubringen vom VM.

    Schriftlich auffordern, dass du die am Datum im Gespräch bla versprochene Dusche nun haben willst.

    Guten Tag,
    ich bitte um Hilfe bei Klärung einiger Fragen hinsichtlich eines Mietvertragsabschlusses.


    Na dann

    Zur Situation: Die Wohnung wurde vom potenziellen Mieter einmal besichtigt. Es wurde mündlich vereinbart, dass sie bezogen werden kann. Unterlagen, die Auskunft über Einkommen, Mietschuldenfreiheit und Bonität geben, sollten nachgereicht und überprüft werden. Der potenzielle Mieter hat diese jedoch noch nicht eingereicht.

    Nun hat der Immobilienverwalter prompt den Mietvertrag in dreifacher Ausführung und das Übergabeprotokoll postalisch zugesendet. Im beiliegenden Schreiben werden nunmehr nur noch die Kopie der Einkommensnachweise, die Mietschuldenfreiheitserklärung und die Kopie des Ausweises verlangt.
    Der potenzielle Mieter hat keine Einwilligung zum Einholen einer Schufaauskunft gegeben. Kann man davon ausgehen, dass der Vermieter sie ohne Zustimmung eingeholt hat, da eine Bonitätsauskunft in diesem Schreiben nicht mehr verlangt wird?
    Bezieht sich der Terminus "Mietschuldenfreiheitserklärung" darauf, dass der potenzielle Mieter seine Mietschuldenfreiheit erklären soll?


    s. Anitari. ansonsten den Vermieter informieren, dass das nicht geht, weil du noch zuhause wohnst und keine Mietschulden bei deinen Eltern hast.
    Eine Schufauskunft bekommt man ohne deine Einwilligung nicht.

    Es treten nun noch einigen Fragen und Verständnisschwierigkeiten hinsichtlich des Mietvertrages auf:

    Erhaltung der Mietsache - Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz

    Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparatur von solchen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (sog. Kleinreparaturen) zu tragen. Dies sind insbesondere Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, wie z.B. Licht-, Klingel-, u. Gegensprechanlagen, Lichtschalter, Steckdosen, Wasserhähne, Siphons, Spülkästen, Druckspüler, Wasch-, Toiletten-, u. Abflussbecken, Badewannen, Gas- u. Elektrogeräte, Badeeinrichtungen und Warmwasserbereitungsanlagen, Heiz- u. Kocheinrichtungen, wie z.B. Wärmemesser, Heizkörperventile, Öfen, Herde, Fenster-u. Türverschlüsse, wie z.B. Schlösser und Rollläden, soweit die Kosten für jeden sachlich abgegrenzten Schaden EUR 100,- nicht übersteigen und der Aufwandsbetrag für alle Schäden in einem Kalenderjahr 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 614,- nicht überschreitet. Diese Kostentragungspflicht trifft den Mieter auch, wenn die Veränderungen oder der Schaden nicht von ihm zu vertreten ist.


    Die Klausel an sich ist üblich, wenn auch in dieser Gestalt vermutlich unwirksam.
    Warum hast du schon selbst bemerkt.


    Die Höhe der Jahresgrundmiete beträgt EUR 4308,-.
    8% davon sind EUR 344,64. Ist es richtig verstanden worden, dass der Mieter für alle Kleinreparaturen insgesamt diesen Betrag innerhalb eines Jahres begleichen muss, insofern sie notwendig werden? Wenn dieses Limit vereinbart wird, welche Funktion hat dann der Zusatz "höchstens EUR 614,-"?


    Die Klausel ist nämlich unverständlich und verstößt somit gegen das Transparenzgebot. Es ist nicht klar, wie hoch die maximale Kostenbeteiligung für dich ist, da die Klausel sich selbst wiederspricht (8% und 614€)

    Die Wohnung hat eine Einbauküche, deren Alter nicht erfragt wurde, die jedoch schon relativ alt ist (inkl. Geschirrspüler, Ofen, Ceranfeld, Kühlschrank und Dunstabzugshaube). Die Geräte könnten defekt sein oder evtl. könnte im Mietzeitraum ein Defekt entstehen, der eine Reparatur notwendig macht. Im Übergabeprotokoll ist vermerkt, dass die Einbauküche im Besitz des Vermieters verbleibt und eventuelle Defekte an Elektrogeräten und wasserführenden und abwasserführenden Einrichtungen der Mieter auf eigene Kosten fachgerecht beseitigen zu lassen hat. Ist das rechtmäßig?


    Nein, wenn die Küche mitvermietet ist, ist der Vermieter für die Instandhaltung und Reparaturen zuständig.


    Und für einen sachlich abgegrenzten Schaden höchstens EUR 100,-? Wenn nun bspw. vier abgegrenzte Schäden innerhalb eines Jahres auftreten, deren Reparatur jeweils EUR 99,- beträgt, ist dann der Vermieter verpflichtet, vom gesamten Aufwandsbetrag EUR 396,- die Differenz zu 8% der Jahresgrundmiete (= EUR 51,36) zu tragen?


    Theoretisch gilt das pro Schaden und der VM müsste alles über 8% bezahlen. Aber s.o. ich halte die Klausel für unwirksam.

    Mängelhaftungsrecht

    a) Die verschuldungsunabhängige Haftung des Vermieters für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet soweit keine Anwendung.

    c) Der Mieter verzichtet auf den Ersatz von Aufwendungen, die ausgenommen bei Gefahr im Verzug vorgenommen wurden, ohne dass vom Vermieter zuvor Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist gefordert worden ist.

    Was bedeuten beide Sätze?

    Betreten der Mieträume

    In Fällen dringender Gefahr ist dem Vermieter und/oder seinem Beauftragten das Betreten der Mieträume zu jeder Zeit gestattet.

    Dem potenziellen Mieter behagt es nicht, dass die Wohnung betreten werden kann. Was bedeutet "in Fällen dringender Gefahr"? Es hieße ja auch, dass der Vermieter oder seine Beauftragten einen Schlüssel zur Wohnung behalten. Es erscheint unrechtmäßig. Ist es das? Wie sollte der potenzielle Mieter damit umgehen, wenn er die Wohnung anmieten möchte?


    Das wirst du immer und überall dulden müssen. Dieser Passus bezieht sich darauf, wenn z.b. Wasser aus deiner Wohnungstür strömt, oder süßlicher Verwesungsgeruch. Glaub mir, dass macht man nicht zum Spaß, sondern endet normalerweise in einem Einsatz von Poilzei und/oder Feuerwehr.


    Abtretung monatlicher Zuschüsse zur Miete an den Vermieter
    Im Mietvertrag wird vereinbart, dass monatliche Zuschüsse direkt auf das Konto des Vermieters bezahlt werden sollen. Der potenzielle Mieter studiert im Moment und geht davon aus, nach seinem Studium eine Arbeit zu finden, sodass eine Bedürftigkeit ausgeschlossen werden kann. Inwiefern ist diese Regelung rechtmäßig? Ist der Mieter im Falle einer Bedürftigkeit verpflichtet, bspw. Wohngeld direkt an den Vermieter überweisen zu lassen?


    Die Klausel dürfte durchfallen, da si unklar formuliert ist. Gemeint ist, wohl dass du dich vorsorglich verpflichtest, einen Antrag bei der ARGE zu stellen, die Miete direkt an den Vermieter zuzahlen, falls du mal Leistungen nachdem SGB II benötigen solltest. An sich okay – (diesen Antrag kann der Mieter gegenüber der ARGE täglich widerrufen) nur dat steht da nicht.


    Schönheitsreparaturen
    Die Wohnung hat keine Tapete. Die Wände sind weiß gestrichen und der potenzielle Mieter hat kein Interesse daran, eine Tapete anzubringen.
    Unter dem Paragrafen Schönheitsreparaturen ist vermerkt, dass dazu das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken gehören. Allerdings gilt dies nur für renoviert übergebene Wohnungen.
    Ist eine Wohnung ohne Tapete eine renoviert übergebene Wohnung? Wenn dies der Fall sein sollte, wäre dann der Mieter dazu verpflichet, die Wohnung zu tapezieren?
    .


    Kommt drauf, vermutlich sind die Wände verputzt und frisch gestrichen, dass wäre renoviert.

    Vielen Dank für Bemühungen, die Fragen zu klären.


    Denada. Viel Erfolg beim Studium und viel Spaß mit der(ersten) eigenen Wohnung

    Hallo,

    Bitte auch hilfsweise ordentlich kündigen. Ich glaube zwar auch, dass ihr gute Chancen mit der fristlosen Kündigung haben könntet, da die Mietsache für eure Zwecke nicht nutzbar war. Aber erstens sind wir bei euch im gewerbemietrecht. Die meisten hier haben schon mit dem Wohnraummietrecht genug Probleme. Zweitens kann ich in eurem Fall ni hat verstehen, warum ihr nicht laengst beim Anwalt seit. Es geht um eure Existenz, Fehler sind da für euch schnell toetlich. ( Evtl. Wart ihr gar nicht zur kuendigung berechtigt, sondern nur zur Mietminderung). Also in eurem Fall bitte nicht am falschen Ende sparen und am zum Anwalt, der Ahnung hat vom Gewerbemietrecht.

    Hier wuerde ich ausnahmsweise 242 BGB anführen. Aber mir ist noch nicht klar, wie waren die einzelnen Abrechnungsergebnisse und wieviel Geld wird zurück gefordert? Und wie offensichtlich war der Fehler? Wenn man auf den ersten Blick sieht , dass 3 Monate fehlen,
    kann der Mieter nach treu und Glaube Sicht ggf. Nicht darauf berufen und eine Korrektur könnte statthaft sein.

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