Ohje, ich habe mich vertan. Habe gerade nochmal im Mietvertrag nachgeschaut. Der Jahreshöchstbetrag beträgt doch nur 8 % der Jahresnettomiete.
damit bleibt nur noch die Frageoffen, ob die 150,- Euro für eine Einzelreparatur gerechtfertigt ist.
Beiträge von tacore
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Ok, vielen Dank für die Antworten

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Das heißt, wenn ich mich auf diese Gerichtsurteile beziehe, wäre die Aussage eher dahingehend das die gesamte Klausel zu den Kleinreparaturen unwirksam ist und der Vermieter somit selbst zahlen muss bei anfallenden Reparaturen?
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Bin neu hier und wusste nicht, dass man die Umfrage nicht unbedingt erstellen muss. Gut die Urteile sind ja schon etwas älter. Die Frage ist ob das zum jetzigen Zeitpunkt in dieser Höhe in Ordnung ist. Der Höchstbetrag für eine Einzelreparatur beträgt bei mir 150,- Euro.
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Ich bin in eine neue Wohnung umgezogen. Laut Mietvertrag beträgt die Höhe der Kleinreparaturklausel 150,- Euro die ich übernehmen müsste. Das maximum pro Jahr ist auf 9% der Jahresnettokaltmiete begrenzt. Die Wohnung ist aus den 70er Jahren, hat 53qm und kostet 460,- Euro Kaltmiete. Meine Frage ist, ob der Betrag von 150,-Euro in der Kleinreparaturklausel nicht zu hoch angesetzt wurde und dadurch die komplette Klausel unwirksam ist?
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