Ja, ich glaube auch das ich ohne Anwalt nicht weiter komme.
Beiträge von Klaudia
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12 Monate plus 3 Monate wegen Privat Vermietung im Zweifamilienhaus.
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Hallo Klaudia,
egal von wann Dein Mietvertrag ist, es gilt für den Mieter immer eine drei Monats-Frist.
https://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI1383497.html
Gruß
ObiWanIn deinen Link steht es genau so:
Eine vertragliche Verlängerung der Kündigungsfrist war nach früherem Recht möglich; seit dem 1.9.2001 ist eine Vereinbarung, wonach der Mieter eine längere als die gesetzliche Frist einzuhalten hat, unwirksam. In Altverträgen bleibt die Vereinbarung einer längeren Frist aber wirksam.
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Hallo ObiWan,
ich habe diesen und ähnliche Artikel im Netz gefunden und bin völlig verunsichert.
http://www.sueddeutsche.de/geld/alter-mie…finden-1.568131 -
Hallo ObiWan,
und was ist mit dem Schutz von Altverträgen vor 2001 gemeint ?
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Hallo,
ich habe ein Mietvertrag der seit 1985 besteht und auf unbestimmte Zeit läuft.
Jetzt möchte ich innerhalb der nächsten 3 Monate ausziehen.Verschiedene Kollegen behaupten, mein Vertrag sei ein Altvertrag der vor 2001 abgeschlossen wurde, deshalb hätte ich eine Kündigungsfrist von 12 Monaten plus 3 Monate wegen Privat Vermietung im Zweifamilienhaus.
Paragraf 565 BGB Absatz 2 sei für mich immer noch geltendes Recht, und nicht der neue Paragraf 573 c BGB.
Wer kann mir helfen mit Rat.
Vielen Dank und viele Grüße
Klaudia
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