Hallo,
folgender Sachverhalt: Meine Freundin zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Ich war ursprünglich mal alleiniger Hauptmieter, dann kam sie 2011 durch eine Vertragsergänzung hinzu und wir sind jetzt beide Hauptmieter.
Nun möchte sie (fristgerecht) wieder ausziehen, ich bleibe in der Wohnung.
Ich habe vorhin unseren Vermieter (eine Wohnungsbaugesellschaft) informiert und bekam mitgeteilt, es käme dann durch die Teilkündigung eine Bearbeitungspauschale von 200 EUR auf uns zu.
Ist das erlaubt? Mit 20 EUR könnte ich ja noch leben, aber das erscheint mir doch sehr hoch...
Und wie gehe ich jetzt am geschicktesten vor - erstmal die Teilkündigung einreichen und bezahlen?