Beiträge von Aargoth

    Hallo zusammen,

    nun habe ich eine solche Zusatzvereinbarung - es war kein Problem. Aber jetzt stellt sich mir die Frage: Muss ich nun ganz normal den Mietvertrag von meiner Seite aus kündigen? Oder reicht ein Schreiben wie "Bezugnehmend auf die Zusatzvereinbarung xyz scheide ich ab xx.xx.xxxx aus dem Mietverhältnis aus"? Muss ich dennoch die Kündigungsfrist waren? Oder nicht, denn der Mietvertrag selbst wird ja eigentlich nicht gekündigt...

    Danke nochmal...

    Hallo zusammen,

    ich habe ein wenig recherchiert und glaube, dass es kein Problem ist, würde mir aber vorher gerne hier eine Meinung einholen.

    Meine Freundin hat sich von mir getrennt - wir bewohn(t)en aber eine gemeinsame Wohnung. Sie hatte mir angeboten (weil sie den "Mist" gemacht hat. Ja, sorry, das musste sein), dass sie auszieht. Allerdings wäre mir die Wohnung alleine zu teuer. Nun möchte sie die Wohnung behalten.

    In unserem Mietvertrag gibt es keine Zusatzvereinbarung, die den Auszug eines Mieters bzw. die Kündigung eines der beiden Mieters vorsieht (beide Mieter haben den Vertrag unterschrieben).
    Sowohl beide Mieter als auch der Vermieter wären aber damit einverstanden, wenn ich den Vertrag einseitig kündige und nicht ein vollständig neuer Vertrag aufgesetzt werden muss.

    Wäre eine entsprechende Zusatzvereinbarung somit rechtlich ein Problem, wenn sie formal korrekt und von allen drei Beteiligten unterschrieben ist?

    Danke vielmals im Voraus!

    - Aar

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