Beiträge von depwna

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    Danke für die Antworten, anbei das Schreiben.

    Hallo Mietrecht-Hilfe community,

    ich wurde sehr früh aus meiner Wohnung gekündigt. Ich bin Student und habe zum 1.10.14 einen Mietvertrag über eine 1-Zimmer-Wohnung abgeschlossen. Es war klar, dass die Wohnung für den Zeitraum meines Studiums (etwa 2 Jahre) benötigt wird. Beim Einzug in die Wohnung wurde die maximale Maklerprovision in Höhe der 2,38 Kaltmieten fällig. Der Vermieter hat direkt neben meiner Wohnung ein Büro, in dem er einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Schon nach wenigen Monaten erreichte mich die erste E-Mail in der ich gebeten wurde die Wohnung zu verlassen, weil er aufgrund der positiven beruflichen Lage die Wohnung für seinen Beruf selbst benötigt. Ich verneinte nicht pauschal, wollte aber einen Großteil der bezahlten Provision zurückhaben. Es kam zu keiner Einigung.

    Vor wenigen Tagen erreichte mich dann die schriftliche Kündigung. In ihr wird auf ein berechtiges Interesse im Sinne des § 573 l i. V. m. § 573 ll S 2 BGB gestützt. Die Kündigung erfolgt zum 30. April dieses Jahres.

    Ich benötige die Wohnung aber bis einschließlich 30. Juni, vielleicht 30. Juli.

    Liegt überhaupt ein berechtiges Interesse vor? Kann ich überhaupt gekündigt werden?
    Kann ich im Falle des Auszugs einen Teil der zu Beginn bezahlten Mietprovision vom Vermieter zurückverlangen?

    Grüße

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