Beiträge von Pauschelfee

    HalloHallo,

    leider habe ich hier kein vergleichbares Thema gefunden, daher ein eigenes:

    Das Problem liegt bei mir (und auch den anderen Bewohnern meiner Etage/des Hauses) in meinem Nachbarn, nennen wir ihn K. Besagter K ist psychisch krank (das ist bestätigt, sowohl durch den Vermieter als auch durch seine gerichtlich bestellte Betreuerin). Er terrorisiert seine Nachbarn in verschiedener Weise - Vollkleben des Flures/der Wohnungstüren, Abkleben der Kameras im Fahrstuhl, aggressives Verhalten/Bedrohungen gegenüber Nachbarn (durchaus auch schon physische Angriffe - alle zur Anzeige gebracht), Geruchsbelästigung (er schließt nie seine Wohnungstür und ist ein großer Freund von Räucherstäbchen), Lärmbelästigung. Bei mir selbst und meiner Nachbarin ist es nach den letzten Vorfällen nun so, dass wir die Wohnung nicht mehr ohne Pfefferspray verlassen und stets wackelige Knie haben wenn wir uns im Flur aufhalten.

    Mit der Hausverwaltung A (es gab einen Vermieterwechsel), die bis 12/15 verantworlich war gab es guten Kontakt diesbezüglich. Ich habe eine Mietminderung um 25% eingefordert, welche mir mit Schreiben vom 18.12.2015 rückwirkend ab November, aber befristet bis Januar gewährt wurde. K wurde von A bereits fristlos gekündigt, wogegen seine Betreuerin samt Anwalt Widerspruch (?) erhob.

    Zum 01.01.2016 gab es einen Wechsel des Vermieters zur Hausverwaltung B. Ich habe der Befristung der Mietminderung bis Januar (ist so eine Befristung üblich? Wird nicht bis Beseitigung des Mangels gemindert?) mit Schreiben vom 04.01.2016 widersprochen, die neue Hausverwaltung zeigt sich uneinsichtig. Erst kamen auf erneute Beschwerden und meinem Schreiben bezüglich der Befristung gar keine Reaktionen, nun gestern ein Anruf - über weitere Mietminderung würde man sich nach Erledigung der Sache (wann soll das sein?) beraten. B wolle dem K erneut kündigen. Die Mieter sollen nun zuarbeiten und ständig "auf dem Flur rumschleichen und Fotos machen".

    Die geminderte Miete von 11/15-01/16 wurde mir bisher "aufgrund des Vermieterwechsels" noch nicht gutgeschrieben, das soll erst im März passieren.

    Ich überlege nun B die Einzugsermächtigung zu entziehen und die Miete selbständig bis zur Beseitigung des Mangels/Auszug des K weiter zu mindern, d.h. im Februar gar keine Miete zu Zahlen (4*25% = 100%) und ab März 75%. Leider konnte ich im Internet nichts zur Befristung der Mietminderung und zum Vorgehen bei Vermieterwechsel finden.

    Kann mir hier jemand helfen? Ich finde die Sache ärgerlich genug und möchte mich nun nicht noch selbst in Schwierigkeiten bringen, es ist mittlerweile so schon gefährlich genug hier :)

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