ZitatIch kann nicht erkennen, dass weder Du geschädigt noch Deine Mietsache beschädigt wurde.
Das Türschloss (inkl Türklinke) würde ich doch als Mietsache bezeichnen.
Zitatist die Türe nun verschließbar? Wenn ja, ist diese Notmaßnahme vorerst ausreichend.
Ist sie, aber das kleine Innenschloss wirkt absolut nicht sicher - die Tür lässt sich unten aufbiegen und auch eine der beschädigten "Türplatten" aus Holz unten sieht aus, als könnte man sie einfach eindrücken und so in die Wohnung gelangen. Ich würde das also nicht als vorerst ausreichend bezeichnen.
ZitatBedenke, es war Weihnachten und Neujahr, viele Unternehmen haben erst wieder am 11.01.2016 die Arbeit begonnen und jetzt dir nix mir nix einen Schreiner her zu bringen der die Türe wieder in Ordnung bringt würde mir auch schwer fallen.
Am Wochenende des Brands bekam ich ja auch ziemlich schnell einen Schlüsseldienst zu mir, der mir auch anbot ein neues Schloss einzubauen (was ich ablehnte weil es noch teurer gewesen wäre). Es sieht für mich aus, als bestände kein Problem einen Schlüsseldienst zu bestellen.
ZitatSo, nun schuldet der Vermieter den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, hier würde ich nun schnell mal ein Schriftstück aufsetzen und den Vermieter auf diesen Umstand schriftlich hinweisen, die Miete unter Vorbehalt einer Mietkürzung überweisen.
Ich hatte ihm eine E-Mail mit Fotos der Tür geschickt und wir haben ja öfters wegen die Sache telefoniert - ist das ausreichend oder sollte ich einen richtigen Brief aufsetzen?
Danke für eure Antworten & Gruß,
Whisk