Kurzes Update:
1.
Gespräch mit Anwalt der Mieter-RS: wir versuchen es zuerst im Guten, da mir an einem guten Verhältnis zum Vermieter gelegen ist, d.h. ich werde die andiskutierten Abschläge im Mietspiegel-Berechnungsprogramm prozentual reduzieren, d.h. nicht voll zum Abzug bringen.
2.
Die Stadt hat recht deutlich zum Thema Einordnung geantwortet und folgt meinen Ansichten, wobei natürlich mit dem Hinweis, dass ein Gericht das anders sehen kann.
Nun, nachdem ich mich (notgedrungen und eigentlich ohne Lust) mit dem Thema Mieterhöhung weiter beschäftigt habe, werden meine Fragen nicht weniger. Vielleicht habt ihr dazu noch Meinungen?
Frage 1: Das Mieterhöhungsverlangen geht, sofern meine Einstufung Bestand hat, über den oberen Spannenwert hinaus (Durchschnitt: 10,85 EUR, Spanne: 9,13 - 12,60 EUR). Ist die Mieterhöhung damit wirksam? Oder nur bis max. 12,60 EUR?
Frage 2:
Der Mittelwert des Mietspiegels liegt bei mir bei 10,85 EUR, mit den Zugeständnissen meinerseits (also freiwillige Reduzierung der Abschläge) lande ich bei 11,77 EUR (Durchschnitt mit begründeten Abweichungen). Kann er von mir aus haben, bis da hin werde ich teilzustimmen. Kann der Vermieter begründungslos innerhalb der Spanne hantieren, wie er mag? Oder muss er auch vom Mittel ausgehen und mir erklären, warum er vom kalkulatorischen Mittel (10,85 EUR) stark (> 13 EUR) abweichen will? Was ist als Begründung zulässig? Im Brief steht, dass ja alles teurer wird und gesetzliche Rahmenbedingungen sich ändern und er in der Vergangenheit Mieterhöhungen verpennt hat. Deswegen verlangt er jetzt von mir die Zustimmung zur (O-Ton: moderaten
) Erhöhung bis zur Kappungsgrenze. Süß, wie ich finde, aber mit "alles wird teurer" ist mir das ein wenig mau begründet.
Frage 3:
ist das Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich wirksam, wenn Einwertungen des Vermieters im Mietspiegel (vermutlich) inkorrekt vorgenommen wurden? Oder klärt das erst das Gericht beim Termin? Ich wollt schon immer mal zum kgl.-bayrischen Amtsgericht ![]()
Viele Grüße & Danke im Voraus für alle, die hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.
outie