Beiträge von mze

    Hallo Marcel,

    ich nehme jetzt nur mal Stellung zu Deinem Startposting, ohne die anderen Meinungen gelesen zu haben:

    "aktuell wohne ich (seit 1. Februar, 2013) in einer 45 m² - 2 Zimmer Wohnung und zahle hier 220 EUR Kaltmiete und 140 EUR Nebenkosten-Pauschale."
    - Pauschale oder à Konto-Vorauszahlung?

    "Die Wohnung wurde renoviert (Boden und Wände) es gibt jedoch kein warmes Wasser (nur per Durchlauferhitzer oder Untertischgerät). Geheizt wird mit Gas. Das Gebäude ist geschätzt aus den 70er Jahren."
    - Ist nicht aussegewöhnlich und nicht zu beanstanden.

    "Jetzt soll ich aber 360,56 EUR nachzahlen wobei ich im Jahr davor (Jahr 2013) nur knappe 71,00 EUR nachzahlen musste. Mein Verbrauch hat sich jedoch nur geringfügig verändert, wenn nicht sogar vermindert."
    - Wenn Du beide Abrechnungen mieinander vergleichst, müsste doch feststellbar sein, wo der Pfeffer im Hasen liegt. Nachzahlungen/Erstattungen ergeben sollten eigentlich gering sein, wenn die mtl. VZ angemessen ist.

    "Der Vermieter verargumentiert die hohe Nachzahlung mit dem Anbau einer neuen Antenne und die Gas sowie Wasserpreise sind gestiegen."
    - Auch die Antennenpreise...? *scherzlassnach*
    Ein Antennenumbau fürfte keine umlegbaren Betriebskosten verursachen.

    "Der Vermieter veranschlagt für einen Verbrauch von 56,1 m³ Wasserkosten in Höhe von 437,91 EUR (3,72 EUR pro m³ Wasser, 3,25 m³ pro m³ Abwasser)
    Der Gaspreis ist im Vergleich zum Jahr davor von 0,064 EUR / pro Einheit auf 0,085 EUR / pro Einheit gestiegen, was eine Differenz von knappen 23% ausmacht."
    - Nicht der VM, sondern das EVU - lass' Dir die Originalabrechnungen zeigen.

    "Darf der Vermieter mir so einen utopischen Gaspreis / pro Einheit in Rechnung stellen wobei der Gaspreis stetig geblieben wenn nicht sogar gesunken ist?"
    - Er darf den Mietern NUR die Kosten in Rechnung stellen, die er selbst bezahlt hat. Er ist kein Zwischenhändler.

    "Die Antenne ist im Vergleich zum Jahr davor von 80 EUR auf 120 EUR angestiegen, das macht für mich eine Differenz von 40 EUR und nicht 360 EUR."
    - Das verstehe ich nicht. Meinst Du mit "Antenne" die Kosten für einen Breitbandkabelanschluss?

    "Ich habe auf diversen Internetseiten gelesen, das ein Preis von mehr als 2,19 EUR pro m² an Nebenkosten genauer geprüft werden sollte, ist hier was dran? Stellt der Vermieter mir viel zu hohe Nebenkosten in Rechnung?"
    - Nochmal: Der VM darf nur die Kosten - sofern vereinbart - an die M weiterreichen, die er selbst hatte.

    "Macht es Sinn die Abrechnung einem Anwalt zur Prüfung zu geben?"
    - Das ist Dir überlassen. Wenn, dann sollte es jedenfalls ein Fachanwalt sein.

    Hi Benny, danke für dein Feedback. Hier die Antworten auf deine Gegenfragen:

    Zitat

    - Pauschale oder à Konto-Vorauszahlung?

    Konto-Vorauszahlung

    Zitat

    - Ist nicht aussegewöhnlich und nicht zu beanstanden.

    Habe ich nie behauptet, es geht nur darum das dann auch einige Betriebskosten wegfallen und ich trotzdem fast das doppelte vom Durchschnitt zahlen soll.

    Zitat

    - Wenn Du beide Abrechnungen mieinander vergleichst, müsste doch feststellbar sein, wo der Pfeffer im Hasen liegt. Nachzahlungen/Erstattungen ergeben sollten eigentlich gering sein, wenn die mtl. VZ angemessen ist.

    Die Abrechnung habe ich nochmal in dem Post 2 über mir reingestellt. Man sieht das der Wasserpreis sich komischerweise verdoppelt hat und auch die der Heizungspreis pro Einheit ist um 23% gestiegen.

    Zitat

    - Das verstehe ich nicht. Meinst Du mit "Antenne" die Kosten für einen Breitbandkabelanschluss?

    Auf der Abrechnung steht "Antennenanlage", das ist einfach die Anlage die Fernsehen über Satellit ermöglicht.

    Zitat

    - Nochmal: Der VM darf nur die Kosten - sofern vereinbart - an die M weiterreichen, die er selbst hatte.

    Der Vermieter sucht sich dann einfach die teuersten Anbieter bei Gas und Wasser raus und der Mieter muss dafür aufkommen? Da muss doch ein Haken sein?

    Zitat

    - Das ist Dir überlassen. Wenn, dann sollte es jedenfalls ein Fachanwalt sein.

    Unter nebenkostenabrechnung.com wird eine "Prüfung der Abrechnung" angeboten, hat hier jemand schon Erfahrungen mit gemacht und kann die Seite empfehlen oder nicht empfehlen?

    Danke für eure Antworten!

    LG

    Marcel

    Vorjahr?

    Insgesamt 170Nk bei 45qm find ich sehr happig :eek:

    Im Jahr 2014 habe ich ab Juni bis ca. Februar 2015 hier alleine gewohnt. Das mit den Nebenkosten denk ich mir nämlich auch immer wieder.

    Was bitte habe ich mehrfach geschrieben????

    Her Gott noch mal, mach das verdammt noch mal schriftlich!!!!


    Nu kapiert???:mad:


    Ja kapiert, ich wollte es eben nochmal verifizieren. Hier mal die beiden Abrechnungen:

    2013 (bereits erledigt):

    http://www.pic-upload.de/view-29410880/image11.jpg.html
    http://www.pic-upload.de/view-29410881/image21.jpg.html
    http://www.pic-upload.de/view-29410879/image31.jpg.html
    http://www.pic-upload.de/view-29410882/image41.jpg.html


    2014:

    http://www.pic-upload.de/view-29410895/image1.jpg.html
    http://www.pic-upload.de/view-29410897/image2.jpg.html
    http://www.pic-upload.de/view-29410898/image3.jpg.html
    http://www.pic-upload.de/view-29410900/image4.jpg.html

    Ich habe meinen Vermieter bereits darauf aufmerksam gemacht und er weiß auch bescheid - wollte die Abrechnung mit mir nächste Woche nochmal gemeinsam durchgehen bzw. sich dann bei mir melden. Verlasse ich mich da auf den oder sollte ich denen einen schriftlichen Widerspruch einreichen?

    Mir ist klar dass der Betriebskostenspiegel nur Durchschnittswerte angibt, es kann jedoch nicht sein, dass ich so sehr vom Durchschnitt abweiche, meine Eltern zahlen bei 2 Personen dieselbe Nebenkostenvorrauszahlung wie ich als alleinige Person und müssen am Ende des Jahres max. 70 EUR nachzahlen, da kann ja irgendetwas nicht richtig sein?

    Die 2,19 € pro m² sind ein Durchschnittswert, der zudem schon lange überholt ist.

    Allein für Heizkosten ist dieser Durchschnitt von einst 0,90 - 1,00 € auf 1,20 - 1,35 €, ohne Warmwasserkosten, gestiegen.

    Was ist denn alles in den BK enthalten?

    Extras wie z. B. Aufzug, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst etc. kosten natürlich extra.

    Ich vermiete eine ähnlich große/kleine Wohnung. 100 € Betriebskosten. Das kommt locker hin.

    Allerdings sind da wirklich nur die wichtigsten BK, wie Heizung, Warmwasser, Wasser, Müll, Grundsteuer und Versicherungen, drin.

    Folgende Betriebsnebenkosten sind drin:

    Treppenhausstrom
    Niederschlagswasser
    Gartenpflege (wir haben gar keinen Garten / Grünfläche am Haus...)
    Grundsteuer
    Müllabfuhr
    Straßenreinigung
    Treppenhausreinigung
    Versicherung
    Rauchabzug
    Antennenanlage

    Wenn ich diese nehme und mal mit den Preisen aus dem Betriebskostenspiegel für 2014 vom DMB zusammenrechne (inkl. der üblichen Heiz und Wasserkosten) komme ich auf einen Preis von 2,74 € / pro m² das entspricht dann also einem Preis im Jahr von knapp 1393,78 EUR (Umgerechnet auf die Anzahl der vom Vermieter auf der Abrechnung angegebenen Einheiten: 42,390 m²). Rechnet man die 42,390 m² auf den neuen Preis für Nebenkosten um kommt man auf 4,01 € / pro m² an Nebenkosten. Sorry aber da kann ja etwas nicht stimmen? Es gibt weder Warmwasser, noch gibt es seit 2014 einen Aufzug (noch keinen gefunden... :D).

    Das ist der Preis pro Heizkosteneinheit, nicht der Gaspreis.

    Der Preis pro Heizkosteneinheit errechnet sich aus den Gesamtkosten der Heizungsanlage und dem Gesamtverbrauch des Objektes.

    Bei etwa gleichen Gesamtkosten und geringerem Verbrauch steigt der Preis pro Heizkosteneinheit, auch ohne das der Gaspreis gestiegen ist.

    Gesamtkosten der Heizungsanlage setzen sich zusammen aus Brennstoffkosten, Wartungskosten, Kosten der Emissionsmessung und dem Betriebsstrom für die Anlage. Um nur die wichtigsten Heiznebenkosten zu nennen.

    0,064 bzw. 0,085 € für eine Heizkosteneinheit ist nicht utopisch. Oder hast Du das Komma falsch gesetzt?

    Prüfung durch einen Fachanwalt für Mietrecht ist bei Zweifeln an der Richtigkeit immer gut.

    Zuvor solltest Du aber dem Vermieter nachweisbar mitteilen das Du von Deinem Prüfungsrecht Gebrauch machst. Ansonsten bist Du ab dem 23.01.2016 in Verzug.

    Weiterhin solltest Du beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege, auch nachweisbar, verlangen. Das zu gewähren ist er verpflichtet.

    Danke für deine Antwort, kannst du auch was zu dem Preis pro m² sagen wie du diesen empfindest?

    Danke & Besten Gruß

    Marcel

    Zitat

    inwiefern? Der Anbau der neuen Antenne ist nicht umlagefähig. Was ist hier konkret teurer geworden?

    Unter dem Punkt "Betriebskosten" findet sich der Unterpunkt: "Antennenanlage" dieser ist um 40 EUR gestiegen.

    Zitat

    Der Vermieter muss hier die tatsächlichen Kosten umlegen, allerdings ist er nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen. Hier hilft nur eine Rechnungseinsicht.

    Das ist natürlich nicht ganz so schön. Danke trotzdem für den Hinweis

    Zitat

    Das kommt mir sehr hoch vor.
    Ich empfehle, die Abrechnung einem Fachanwalt für Mietrecht zur Prüfung vorzulegen.

    Ich werde euch nochmal die Abrechnung hochladen, auf ein paar weitere Antworten warten, nächste Woche habe ich einen Termin mit meinem Vermieter (er ist zum Glück ein Mensch mit dem man auf einer sachlichen Ebene darüber diskutieren / reden kann) und wenn hierbei keine zufriedenstellende Lösung bei rauskommt, geht die Sache zu einem Anwalt, der das ganze nochmal prüfen soll.

    Danke schonmal für dein schnelles Feedback!

    Hallo,


    Wenn Du eine Betriebskostenpauschale zahlst, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachzahlungen verlangen. Alle Kosten sind mit dieser Pauschale abgegolten.

    Der Vermieter kann nach § 560 BGB allerdings die monatlichen Pauschalen erhöhen, sofern dies vertraglich vereinbart wird. Diese Erhöhungen muss der Vermieter nachweisen.

    Sorry, mein Fehler es sind Nebenkostenvorauszahlungen.

    Außerdem hatte ich vergessen zu erwähnen das in diesem Jahr das Haus ab Juni nur von mir alleine bewohnt worden ist, das Haus hat insgesamt 4 Wohneinheiten. Fotos von den beiden Abrechnungen (2013 und 2014) reiche ich nach.

    Hallo zusammen,

    aktuell wohne ich (seit 1. Februar, 2013) in einer 45 m² - 2 Zimmer Wohnung und zahle hier 220 EUR Kaltmiete und 140 EUR Nebenkosten-Pauschale. Die Wohnung wurde renoviert (Boden und Wände) es gibt jedoch kein warmes Wasser (nur per Durchlauferhitzer oder Untertischgerät). Geheizt wird mit Gas. Das Gebäude ist geschätzt aus den 70er Jahren.

    Die Abrechnung stammt von der Firma Techem

    ich habe am 22.12.2015 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten, die Frist wurde somit eingehalten und es ist soweit auch alles OK.

    Jetzt soll ich aber 360,56 EUR nachzahlen wobei ich im Jahr davor (Jahr 2013) nur knappe 71,00 EUR nachzahlen musste. Mein Verbrauch hat sich jedoch nur geringfügig verändert, wenn nicht sogar vermindert.

    Der Vermieter verargumentiert die hohe Nachzahlung mit dem Anbau einer neuen Antenne und die Gas sowie Wasserpreise sind gestiegen. Der Vermieter veranschlagt für einen Verbrauch von 56,1 m³ Wasserkosten in Höhe von 437,91 EUR (3,72 EUR pro m³ Wasser, 3,25 m³ pro m³ Abwasser)

    Der Gaspreis ist im Vergleich zum Jahr davor von 0,064 EUR / pro Einheit auf 0,085 EUR / pro Einheit gestiegen, was eine Differenz von knappen 23% ausmacht.

    Frage: Darf der Vermieter mir so einen utopischen Gaspreis / pro Einheit in Rechnung stellen wobei der Gaspreis stetig geblieben wenn nicht sogar gesunken ist?

    Die Antenne ist im Vergleich zum Jahr davor von 80 EUR auf 120 EUR angestiegen, das macht für mich eine Differenz von 40 EUR und nicht 360 EUR.

    Außerdem soll meine Miete erhöht werden, ich soll jetzt eine Nebenkostenpauschale von 170 EUR zahlen (Miete also bei 390 EUR). Somit ergibt sich für mich ein Preis von 3,78 EUR / pro m² an Nebenkosten, dabei gibt es kein warmes Wasser geschweige denn einen Aufzug. Eine Putzfrau für den Flur ist hier jedoch auch schon inklusive.

    Weitere Frage: Ich habe auf diversen Internetseiten gelesen, das ein Preis von mehr als 2,19 EUR pro m² an Nebenkosten genauer geprüft werden sollte, ist hier was dran? Stellt der Vermieter mir viel zu hohe Nebenkosten in Rechnung?

    Letzte Frage: Macht es Sinn die Abrechnung einem Anwalt zur Prüfung zu geben?

    Danke für die Antworten, aktuell bin ich ein bisschen ratlos.

    LG

    Marcel

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