Beiträge von Blechtrommel

    Servus!

    Also ich selbst habe keinen Anwalt dafür bevollmächtigt, sondern werde durch mein Studentenwerk beraten.
    Man muss dafür folgendes tun:

    Wenn man das Mietverhältnis als einer von zwei oder mehreren Hauptmietern verlassen möchte,
    muss man zunächst den Mitmieter mit angemessener Frist auffordern eine (vorgefertigte) Kündigung zu unterschreiben, dass sollte schriftlich mit Zugangsnachweis geschehen, am besten nicht mit Einschreiben (das hatte meiner damals nie abgeholt), sondern man sollte sich einen Zeugen schnappen und die Aufforderung in den gemeinsamen Briefkasten werfen.

    Man sollte jedoch einige sachliche Gründe parat haben, zum Bespiel die Entfernung zum Arbeitsort/Lernort oder man sollte ein Zerwürfnis der Parteien aufweisen können. Was allerdings NACHTRÄGLICH während des zusammenwohnens aufgetreten ist.

    Sollte beim Vermieter keine Kündigung eingegangen sein, ist die Klage auf "Abgabe einer Willenserklärung" gegeben. Dazu braucht man nicht zwingend einen Anwalt. Beim Amtsgericht ist mit den Rechtspflegern die Erstellung einer Klage in der Rechtantragsstelle möglich. Als beigefügte Beweise braucht man zwingend a) Den Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung, b) Die Kopie der Kündigungsaufforderung, c) möglichen Schriftverkehr mit dem Mitmieter/dessen Anwalt.
    Nun geht es seinen gewöhnlichen Weg, wie es bei einer Klage üblich ist:

    Bei mir wurde zwei Wochen später (ohne Zahlung, da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe und auch bewilligt wurde) ein schriftliches Vorverfahren angeordnet. Die Gegenseite hat die Klage zugestellt bekommen. Mit zwei Wochen Notfrist, ob sie sich verteidigen will, weitere 2 Wochen später muss die Klageerwiderrung eingegangen sein.

    Danach Zustellung an mich, mit Frist von zwei Wochen um auf die Klageerwiderung in Form einer Replik zu antworten.

    Dann wurde der Gerichtstermin bereits bestimmt. Eben auf nächste Woche Dienstag.

    Dies alles ist nur möglich, sofern man im Innenverhältnis, also zwischen den Mietern, keine Vereinbarung hat, dass man so und so lang mindestens zusammen wohnt, ausser es gibt gravierende Gründe. Wie keine Bezahlung der Miete o.ä. Eine Wohngemeinschaft stellt eine GbR dar. Diese kann nach § BGB 723 (1) aufgelöst werden, durch die erzwungene Abgabe der Willenserklärung für die gemeinsame Kündigung.

    Grüße

    Hallo ihr Miet(rechtler)!

    In der Zwischenzeit ist einiges passiert, ich habe meinen ehemaligen Mitmieter Mitte Februar verklagt und am kommenden Dienstag ist die Verhandlung.
    Währenddessen hat die Gegenseite den Vermieter wohl so sehr mürbe gequatscht, dass er mich nun überraschend doch aus dem Mietvertrag entlassen will.
    Dabei ist es bisher auch geblieben, die Gegenseite hat wahrscheinlich nicht die Mittel meine Kaution abzulösen, welches auch die Bedingung des Vermieters wäre. Sollte ich bis kurz vor der Verhandlung meine Kaution und die Freistellungsvereinbarung durch den Vermieter nicht unterzeichnet sehen, dann werde ich für die Klage keine Erledigungserklärung abgegeben können und ein Urteil wird gefällt werden.

    Soviel dazu erstmal wieder, ich schreibe dann nochmal, an besagtem Dienstag :)

    Eure Blechtrommel.

    Hallo, vielen Dank für eure Antworten!
    Ich war heute bei der Rechtsberatung.
    Ein solcher Vertrag wäre quatsch und ich habe auch keine lust x Jahre in einem Mietvertrag meiner ersten Studentenwohnung zu stehen. Mal abgesehen davon, dass ich in den Mitbewohner keinerlei Vertrauen habe.
    Ich werde wohl auf Ersetzung beim Amtsgericht klagen, er hat sich übrigens ein Anwalt genommen. Die Briefe des Antwalts klingen aber nach wischi-waschi, also er weiss, wo er dran ist und verlieren wird. Klar, das hier ist eine Wohnung und kein Gefängnis, auch wenn es mir gerade so vorkommt.

    Hm also ich hatte damals eine ähnlcihe Situation. Jedoch stimmte der Vermieter zu, mich aus dem Mietvertrag zu entlassen und meinen damaligen Mitbewohner als alleinigen Hauptmieter stehen zu lassen.

    Den Vermieter müsstet ihr schon ins Bot holen. Dann ist es ganz unkompliziert. Bist du ganz sicher, dass da keine Chance besteht ?

    Hallo, ja, ganz sicher, keine Chance, die Besitzerfamilie scheinen sehr unflexibel zu sein.

    Hallo liebe Forumsteilnehmer!

    Ich habe folgende Frage mit folgender Situation:

    Ich habe zusammen mit jemanden eine Wohnung für eine WG angemietet. Nun möchte ich aus dem Mietvertrag raus. Das Problem ist, dass der Vermieter zwei Parteien im Mietvertrag haben möchte und mein Mitbewohner die Wohnung allein haben möchte, also keinen Ersatzmieter für mich haben will. Allerdings kann ich nicht allein beim Vermieter kündigen.

    Nun kam mein Mitbewohner auf die Idee mich aus dem Mietvertrag zu entbinden mit einem notariell beglaubigten Vertrag. Heißt ich würde weiterhin im Mietvertrag stehen! Ist das dann wirklich so, dass der Vermieter keine folgenden Ansprüche an mich stellen kann? Denn die Entbindung aus dem Mietvertrag würde nur zischen mir und meinem Mitbewohner bestehen, und somit zulasten des Vermieters gehen, oder sehe ich das falsch?

    Die andere Möglichkeit wäre, seine Unterschrift beim Amtsgericht ersetzten zu lassen. Das würde jedoch ewig dauern, oder hat jemand von euch Erfahrung wie lang eine Ersetzung der Unterschrift in Mietsachen beim Amtsgericht braucht? Habe ihm bereits eine Frist gestellt, welche er hat verstreichen lassen.

    Über Antworten zu 1 oder 2 freue ich mich,

    mit freundlichen Grüßen,
    eure Blechtrommel.

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