Hallo ihr lieben Helfer,
nachdem sich unsere Wohnung seit über 12 Jahren in WG-Besitz befand, kann man ihr das an manchen Stellen auch ein wenig ansehen. Nun erhielten wir die Kündigung vom Vermieter und die Aufforderung "nötige Schönheitsreparaturen" durchzuführen. Neben für uns verständlichen Forderungen wie Auswechseln der beschädigten/ abgelebeten Tapete, werden aber auch Forderungen gestellt wie Schäden an Fußböden/ Fließen (Kratzer im Parkett, kleinere Sprünge/ Kratzer in Fließen), Silikonfugen und Fenstern umgehend zu beheben. Ist eine solche Forderung nach einer solch langen Mietzeit mit regelmäßig wechselnden Mietern zulässig oder zählen die Schäden und Mängel als vom Vermieter hinzunehmende Gebrauchsspuren?
vielen dank für euer Interesse Micha