Beiträge von Pan-O-Rama

    Hallo allerseits!

    Ich habe mal ein etwas extravagantes Szenario...

    Folgendes: Meine Freundin macht gerade Ihre Ausbildung und hat dementsprechend, Turnusweise Berufsschule (13 Wochen im Lehrjahr) . In dieser Zeit ist sie im Wohnheim untergebracht und hat dafür einen Mietvertrag unterschrieben. Jetzt macht allerdings die Schule zu und wandert circa 20 Km weiter Richtung nach Hause und jetzt würde es Sinn machen, jeden Tag zu fahren! Jetzt kommt der springende Punkt: Im Mietvertrag vom Wohnheim steht, dass Sie nur mit einer Frist von 4 Wochen, vor Beendigung eines Lehrjahres kündigen kann!
    Für mich ist das allerdings völlig dubios, da ich aus meiner Lehrzeit kenne, dass man stets Kündigen kann. Auch muss man bsplw. direkt am Montag oder Dienstag nach der Anreise (Sonntag) die Miete bar zahlen, was ich so auch nicht kenne - oder bei krankschreibung oÄ. fernbleiben, muß man ebenso zahlen. Für mich alles neu und kommt mir komisch vor.
    Wichtig ist aber ob das mit der Kündigung so rechtens ist? Oder ob da jetzt die Möglichkeit einer Außerordentlich Kündigung besteht, da die Schule ihren Ort wechselt und Sie zusätzlich noch Busgebühren zahlen müsste und für Lehrlinge ist das alles viel Geld.

    Danke schon mal im Voraus.

    MfG

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