Danke... alter = neuer Besen ![]()
Beiträge von gambrinus79
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Vielen Dank für Deine Antwort! Bie BK sind im Folgenden:
- Betriebskosten zur Inspektion, Wartung und zum Bertreiben von Brandmeldeanlagen
- BK zur Wartung einer Lüftungsanlage und Rauchabzugsanlage
- BK für Brandschutzmaßnahmen (zB Trockenlöschwasserleitungen) und Wartung von Feuerlöschgeräten
- BK zur Wartung von Pumpem und der Prüfung und Reinigung einer Rückstausicherung
- BK für die Überprüfung von Elektroanlagen, die Wartung des Tiefgaragentores sowie der Multiparking Combiliftanlage
- Stromkosten TG
- BK für das Reinigen von Dachrinnen und Regendallrohren sowie die Kosten einer DachrinnenheizungIch erwäge, der Vermieterin zu schreiben, dass ich das Schreiben nicht gegenzeichne, da die Betriebskosten bereits im Mietvertrag ge. BetrKV geregelt sind.
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Hallo Zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Unser Mietshaus (ca. 60 Parteien) hat die NK Abrechnung für 2014 erhalten, inkl. eines Schreibens der Vermieterin, das 7 Posten an neuen Betriebskosten enthält, die im Mietvertrag nicht explizit erwähnt sind. Dieses Schreiben soll unterschrieben, also bestätigt, an die Vermieterin zurüchgeschickt werden, was mich schon mal stutzig macht, warum ich im Nachgang nochmal etwas unterschreiben soll.
Im Mietvertrag ist als Anlage zu den Betriebskosten die Betriebskostenverordnung (§1 und §2) wortwörtlich reinkopiert.
Kann die Vermieterin nachträglich diese Betriebskosten auf die Mieter umlegen? Wäre das mit dem §1 der BetrKV gedeckelt? Falls ja, warum müsste ich dann aber das Schreiben mit den neuen Betriebskosten nochmals unterschreiben?
Kann mir hier jemand Rat geben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?
Vielen Dank vorab!
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