Beiträge von Keksii87

    Hallo zusammen,

    ich ziehe zum 01.01.16 in eine Neubauwohnung ein (Erstbezug). Ich habe einen Standard-Mietvertrag (Landesverband Haus & Grund Westfalen e.V.) unterschrieben.
    Der Bau ist nun fast abgeschlossen. Bald kann ich mit dem Tapezieren anfangen. Da kam die Frage nach einer Grundierung auf. Wer ist dafür zuständig, Vermieter oder Mieter? Dem Mietvertrag kann ich es als Laie nicht entnehmen. Ebenso die Frage, wer ist für den Erstanstrich der Decken verantwortlich? Bisher sind noch die verspachtelten Riegipsplatten (oder so) noch zu sehen. Aus der Aussage des Vermieters wurde ich nicht wirklich schlau. :confused:
    Zudem dachte ich, das die Wohnung bezugsfertig übergeben wird (sofern nichts anderes vereinbart wird, was ich wissentlich auch nicht gemacht habe), heißt das nicht, das die Grundarbeiten mitinbegriffen sind? Also ich würde dies darunter einordnen!?

    Ich freue mich über eure Antworten.
    Lieben Dank im Voraus. :o

    Gruß
    Andrea

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