Das kann ja auch Mal den Vermieter passieren!!!!!
...wie ich sagte.
Das kann ja auch Mal den Vermieter passieren!!!!!
...wie ich sagte.
Nöö, selbst schuld, wenn Du Dir bei MV-Abschluss kein Exemplar aushändigen lässt (hätte Dich bereits damals stutzig machen müssen).
Ich hab mir damals nichts dabei gedacht, außer: "Kann ja mal passieren."
"Büroversehen".... und zwei Jahre - trotz aber- und abermaliger Aufforderung zur Aushändigung dessen - auf eine Kopie des Mietvertrages zu warten, weil bei Unterzeichnung nur ein Exemplar da war, ist auch ein Büroversehen? Es zieht sich wie ein roter Faden. Er kümmert sich um nichts, darauf hat der Vormieter mich schon vorbereitet. Dass das so krass sein wird und schon beim Mietvertrag anfängt, hätte ich nicht geglaubt.
Entsprechend hat auch die Hausverwaltung sämtliche Kommunikation nit dem Vermieter (zumindest dem Verwalter der Wohnung) eingestellt, weil keine Kooperation erfolgt, egal wie häufig man ihn anschreibt oder anderweitig zu kontaktieren versucht. Die Hausverwaltung ist da auf meiner Seite, das hat sie bereits kenntlich gemacht. Man sieht, es ist nicht nur ein "Büroversehen"...
Und Dir (und dem Vormieter) fiel dieser eklatante Unterschied nie nicht auf??? *kopfklatsch*
Was tut das zur Sache? Fakt ist, er hat uns beide hinters Licht geführt, und ich vermute, dass dies mutwillig passiert ist. Ich meine, es kann doch kein Zufall sein, dass die Wohnung seit nunmehr fast 10 Jahren unbewusst größer deklariert wird als sie eigentlich ist.
Sollte es tatsächlich mutwillig passiert sein, ist das arglistige Täuschung... oder?
Sollte das nicht mutwillig passiert sein, behaupte ich dennoch, dass sie zumindest von der Hausverwaltung, die die Neumessung in die Wege leitete, eine Benachrichtigung darüber erhalten haben, sonst wäre es den Vermietern ja auch nicht erst jetzt, rein zufällig nachdem ich nach einer Bescheinigung frage, aufgefallen, dass die Wohnung ja doch nicht die besagte Größe ausweist.
Nein, den Nachweis vonseiten der Hausverwaltung habe ich erst jetzt auf Anfrage erhalten, weil mir das alles nach Erhalt der Vermieterbescheinigung Spanisch vorkam und ich nun wissen wollte, welche Angabe nun stimmt.
Der Vormieter hat im Übrigen 7 Jahre dort gewohnt, d.h. die Anpassung der Wohnungsgröße muss schon während seiner Mietzeit geschehen sein, aber auch er wurde nie darüber in Kenntnis gesetzt. Mir scheint deshalb, als haben die Vermieter arglistig gehandelt.
Nein, die Announce war für meine Nachfolge bestimmt, also ist die Anzeige etwa 3-4 Wochen alt.
Aber macht es keinen Unterschied, dass die Hausverwaltung entsprechende Nachweise über die Wohnungsgröße hat, die sie mir ja auch zugesandt haben? Genauso wie die Internetannounce, die von den Vermietern selbst erstellt wurde (inklusive Name und Telefonnummer)? Wie bereits gesagt, die Vermieter müssen ja schon seit 2006/'07 von der Größe gewusst haben, aber ständig mit falschen Angaben gehandelt.
Guten Tag,
ich bitte um Beratung und um Einschätzung meiner Sachlage.
Seit zweieinhalb Jahren wohne ich in einer Wohnung in Münster, die ich berufsbedingt aufgeben musste und zum 31.12. diesen Jahres gekündigt ist. Der VORmieter gab bei meiner damaligen Wohnungsbesichtigung an, dass die Wohnung 34/35 qm groß ist, zudem war auch vom Vermieter mündlich – auch bei Unterzeichnung des Mietvertrages – immer die Rede von dieser Größe.
Eine offizielle Angabe über die Wohnungsgröße fehlt jedoch im Mietvertrag, in Anbetracht eines berufsbedingten Umzuges und der mir im öffentlichen Dienst zustehenden UKV musste ich zur Berechnung der entsprechenden Erstattungssumme also eine Angabe hierüber nachträglich vom Vermieter einfordern.
In der entsprechenden Vermieterbescheinigung war plötzlich die Rede von 27,25 qm. Auf meine Frage, wie es zustande kommt, dass sie immer mit 34/35 qm angepriesen wurde und fast 10 qm fehlen, gaben die Vermieter an, dass die Wohnung tatsächlich mal mit etwa 34/35 qm ausgemessen wurde, jedoch eine Neumessung vonseiten der Hausverwaltung ergab, dass diese nur 27,25 qm groß ist. Meine Rückfrage bei der Hausverwaltung ergab, dass diese, seitdem die entsprechende Bearbeiterin dort arbeitet, nie eine andere Angabe als die 27,25 qm hatte, und die besagte Messung wurde laut deren Unterlagen im Jahre 2006/’07 unternommen; entsprechende Nachweise wurden mir zugesandt.
Dies bedeutet, dass die Vermieter schon seit etwa 2006/’07 gewusst haben müssen, dass die Wohnung nicht so groß ist, wie immer von denen offiziell angegeben.
Auch im Rahmen der Nachmietersuche wurde in einer aktuellen Internetanzeige für die Wohnung die Wohnung mit 35 qm angepriesen. Letztlich musste die Vermieterin sich bei den Besichtigungsterminen bei allen Bewerbern einzeln dafür entschuldigen, eine falsche Angabe gemacht zu haben, wenngleich die Reaktion dererseits eher ruhig ausfiel, meine Reaktion war natürlich umso angespannter.
Der einzige „Nachweis“ über die vermeintliche Größe der Wohnung von 34/35 qm ist nochmal eine schriftliche Bestätigung via WhatsApp durch den VORmieter, dass ihm auch immer diese Wohnungsgröße bekannt war. Und als weiteren „Nachweis“ habe ich lediglich die Internetanzeige für die Wohnung von vor kurzem als Screenshot gespeichert.
Meine Frage zielt nun darauf ab, ob ich die Vermieter aufgrund der wohl sicheren Kenntnis dererseits wegen arglistiger Täuschung belangen kann und ob sogar rückwirkend eine Mietminderung möglich ist?
Im Mietvertrag selbst ist in letztgenannter Sache lediglich hinterlegt, dass „die vertraglich geschuldete Grundmiete selbst veränderlich entsprechend gesetzlicher Regelung oder vertraglicher bzw. freier Vereinbarung [ist]. Dies gilt auch für befristete Mietverträge.“
Schließt diese Klausel bereits eine rückwirkende Mietminderung aus?
Für jegliche Hilfe und Rat bin ich natürlich sehr dankbar.
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