Beiträge von alphonse

    Hallo zusammen,

    nach meinem Studium hatte ich im August 2008 für meinen ersten Job eine Wohnung auf meinen Namen gemietet. Der Mietvertrag war unbefristet. Für diese Wohnung wurde eine Kaution in Höhe von 800€ gezahlt.
    Ich wurde dann krisenbedingt vom Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt und bin dann seit 11/08 täglich 100km zur neuen Arbeitsstelle gefahren. Da dies nicht über lange Zeit realisiert werden konnte (tägliche Staus, hohe Fahrtkosten) wollte ich umziehen. Ich hatte meinem Vermieter in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt (vorher per Mail-also belegbar), dass ich wegen oben genannter Gründe kündigen muss. Der Vermieter stimmte zu, bat mich gleichzeitig darum, auch selbst Nachmieter zu suchen. Mündlich einigten wir uns auch darauf, dass ich spätestens dann ausziehe, wenn ein Nachmieter gefunden wurde. Ende 04/09 erfolgte dann die Wohnungs- und Schlüsselübergabe (ohne einen Nachmieter gefunden zu haben). Die Wohnung wurde im ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Seitdem bestand keinerlei Kontakt zwischen Vermieter und mir.

    Mitte 2010 fragte ich bei dem Vermieter an, wann ich mit einer Rückzahlung der Kaution rechnen könne – die Nebenkostenabrechnung müsse ja 12 Monate nach Auszug endlich eingetroffen sein. Daraufhin antworte der Vermieter, dass er mir die Kaution nicht zurückzahlen wolle, da er die Wohnung erst 12/09 wieder vermieten konnte und ich dies bitte verstehen solle.
    Auf meine folgenden Schreiben, wo ich mehrfach die Zahlung der offenen Kaution forderte, erfolgte keinerlei Reaktion. In den Schreiben wies ich den Vermieter auf seine Pflicht zur Auszahlung der Kaution hin und drohte mit evt. rechtlichen Schritten. Da keine Reaktion erfolgte, erwirkte ich einen gerichtlichen Mahnbescheid, den der Vermieter in vollem Umfang widersprach.

    Ich wollte jetzt fragen, wie meine Aussichten auf Rückzahlung der Kaution bei einem Verfahren am Amtsgericht aussehen.

    Ich bin mir darüber bewusst, dass der Mietvertrag nicht schriftlich gekündigt wurde und damit die Kündigung nicht rechtswirksam ist. Der Vermieter besteht aber auch nicht auf eine Fortsetzung des Mietvertrages. Jedoch hat der Vermieter ja proaktiv dem Auszug zugestimmt und schon aktiv Nachmieter gesucht. Und wenn der Vermieter auf eine Fortführung des Mietverhältnisses bestanden hätte, so hätte er ja spätestens nach einen Monat die offenen Mietzahlungen beanstanden müssen. Da der Vermieter aber keine Einwendungen machte, gehe ich hier auch von einem negativen Schuldeingeständniss aus. Somit gehe ich von einer Beendigung des Mietverhältnisses aus und habe damit Anspruch auf die gezahlte Kaution.

    Ich hoffe auf viele gute Hinweise und bedanke mich schon im Voraus für die Mühen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!