Hallo liebe Forumsmitglieder,
es gibt Neuigkeiten.
Nachdem die Wohnheimverwaltung angekündigt hatte unsere Küche besichtigen zu wollen um das Vorhandensein einer Waschmaschine prüfen zu können (unsere Waschmaschine steht aber im Bad) wurde unsere Wohnung nun im Zuge der Kontrolle vorhandenen Waschmaschinen besichtigt.
Bei dieser Besichtigung wurde allerdings nicht nur das Bad besichtigt und das Vorhandensein einer Waschmaschine kontrolliert, es wurden sämtliche in der Wohnung befindliche Haushaltsgeräte erfasst (Toaster, Miniofen, Mikrowelle, Spül-/Waschmaschine, Entsafter, ...). Komischerweise wurden PCs, TV-Geräte etc. verschont.
Außerdem erhielten wir ein Schreiben, in welchem wir aufgefordert wurden, bis spätestens 18.12. eine Kopie unserer Haftpflichtversicherung vorzulegen. Ansonsten wird der Betrieb einer Waschmaschine / evtl. auch der anderen Geräte untersagt.
Außerdem wurde angedeutet, dass sich die Mieterhöhung bzw. die Pauschale auch auf andere Geräte ausweiten könnte.
1.) Darf die Wohnheimverwaltung unsre Wohnung auf diese Art und weiße durchsuchen und eine Inventarliste der vorhandenen Gerätschaften anfertigen?
2.) Im Falle der Erfassung von Kleingeräte wird das Argument „nur in großen Wohnungen befinden sich Waschmaschinen etc.“ immer dünner. Auch kleine Wohnungen verfügen über Toaster und Wasserkocher. Fällt dies nicht unter Ungleichbehandlung?
3.) Ist es in der heutigen Zeit gerechtfertigt, den Betrieb sämtlicher Gerätschaften innerhalb einer Studentenwohnung zu erfassen und unter „Strafe“ zu stellen? Ich nehme an, dass ich z.B. mit der Spülmaschine mehr Wasser einspare, als wenn ich von Hand abwaschen würde.
Langsam sind wir wirklich Ratlos.
Vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen zu unserem weiteren vorgehen.