Mainschwimmer
Ich meine schon die Überprüfung. Du meinst, glaube ich, die Widerspruchsfrist? Die beträgt 12 Monate ab Zugang.
Beiträge von ImmerWieder
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Ja, natürlich Ende der Wohndauer = Ende der Mietvertragsdauer
Fachanwalt für Mietrecht ist bestimmt in manchen Fällen die bessere Alternative, bringt mir aber nichts, weil die Kosten für den Anwalt dann höher als die gesamte Nachzahlung wäre.
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anitari
Bei dem Punkt bin ich mir nicht sicher, das kommt dann wohl auf das Gericht an.Ich wohne nicht mehr da, aber von anderen Leuten habe ich das mit dem Anwalt gehört. Letztlich kann man die Leute nicht einschätzen.
Ich muss der Abrechnung sowieso widersprechen, weil meine Mietzeit dort länger angegeben und abgerechnet wurde, als ich tatsächlich gewohnt habe.
Ist das Grund genug zum Widerspruch? Dann kann ich zum Mieterverein und die Rechnung noch prüfen lassen. -
Hallo zusammen,
ich bin schon lange ein stiller Mitleser und möchte mich erstmal für die großartige Arbeit hier bedanken! Ich hätte nicht gedacht, dass ich auch mal einen Thread eröffnen müsste.
Folgendes:
Ich habe eine Betriebskostenabrechnung bekommen und soll sie innerhalb von 10 Tagen zahlen.Im Internet habe ich Verschiedenes über die Überprüfungsfrist gelesen. Mal steht da von einem Überprüfungsrecht von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung, mal steht da, dass der Vermieter eine Frist setzen kann. Fakt ist, ich will kein Risiko eingehen, dass der Vermieter einen Anwalt nimmt.
Fragen:
Weiß jemand Genaueres über die Überprüfungsfrist?
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