Beiträge von phillip.rohrmueller

    Hallo zusammen,

    wie ihr wahrscheinlich wisst tritt ab dem 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Dabei geht es um das Thema Vermieterbescheinigung. Das Bundesmeldegesetz verpflichtet gem. § 19 Abs. 1 BMG den Vermieter ab dem 1. November 2015 den Einzug oder Auszug seines Mieters aus der Wohnung innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

    Meine Frage: Was genau muss diese Bestaetigung enthalten und kann die Bestaetigung auch elektronisch erfolgen?

    Vielen Dank
    Phillip

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