Beiträge von wohnung007

    Mit dem 2. Satz dieser Vereinbarung hat sich der VM ein Eigentor geschossen.

    Das Wörtchen zum ist das Zünglein an der Waage. Also spätestens am 3. Werktag im Januar 2016 zum 31. März 2016.

    Das dachte ich mir auch, wobei es schon widersprüchlich ist mit dem vorherigen Satz, erst verzichten beide Seiten bis zum 31.3. zu kündigen und danach steht "ZUM" Ablauf....aber das ist dann wohl ein Eigentor vom Vermieter :D

    Bedanke mich für alle anderen Antworten!

    Guten Tag,

    Kündigungsverzicht für 2 Jahre
    Laut Mietvertrag steht dort folgendes:
    Das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 31.03.2016 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzluchen Vorschriften gekündigt werde.

    Wann kann ich kündigen? Da dort zum Ablauf steht könnte ich theroetisch 3 Monate vorher kündigen sodass zum 31.03.2016 das Mietverhältniss beendet ist. Oder kann ich erst ab dem 31.03.2016 kündigen plus 3 Monate?
    Danke schonmal.

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