Beiträge von Bernd3

    Hallo zusammen,

    es sei denn es wurde eine Pauschale für die "fixen" BK-Vereinbart.
    Dann wird es etwas schwieriger.

    Also zunächst sollte der TE mal in seinen MV schauen,
    was dort zu den BK Vereinbart wurde.
    (ggf. den Wortlaut genau posten)

    Danach ist die BetrKV eine gute Lektüre.
    Und zum Abschluss die vermutete Nachzahlung bei Seite legen und auf die Abrechnung warten.

    VG Syker


    Okay, dort steht:

    Nebenkosten Vorauszahlung 130,00 Euro.

    Mit "fixen" Nebenkosten sind vermutlich die verbrauchsunabhängigen NK, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, gemeint.

    Die können sich, genau wie die verbrauchsabhängigen, ändern. Wenn z. B. die Gemeinde die Grundsteuern oder die Versicherung den Beitrag erhöht.

    Um beurteilen zu können ob die in deinem Vertrag dafür veranschlagten Vorauszahlungen zu wenig sind müßte man wissen das da enthalten ist.

    Du hast doch die Abrechnung der Vormieter. Tipp mal ab was das als "fixe" NK angegeben ist. Sind das wirklich nur Grundsteuer und Versicherungen kann das mit den 35 € schon hinkommen.

    130 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche ist schon realistisch.

    Ein Nachzahlung, auch wenn Du selbst sparsam bist, ist dennoch nicht ganz auszuschließen.

    Denn hier werden Kostenarten nach Personen, also nicht nach Verbrauch oder Verursachung, abgerechnet.

    Zudem 30 % der Heizkosten nach der Wohnfläche. Da zahlt man indirekt einen Teil für die sehr wärmebedürftigen und viel-warm-duschenden Mieter mit.

    Leg die 12 € jeden Monat bei Seite. Brauchst Du sie nicht für eine Nachzahlung kauf dir was schönes davon oder geh mal exquisit essen.


    Wann und wie ist der Abrechnungszeitraum?

    Von dieser Abrechnung ist der Abrechnungszeitraum 1.9.2013-31.8.2014

    Die Hausverwaltung wurde aber geändert unsere Heizung wurde im Januar abgelesen. Da sagte der Ableser noch, dass ihm der verbrauch sehr wenig erscheint und ob die Heizung defekt wäre. ;)

    lg Bernd

    Mit "fixen" Nebenkosten sind vermutlich die verbrauchsunabhängigen NK, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, gemeint.

    Die können sich, genau wie die verbrauchsabhängigen, ändern. Wenn z. B. die Gemeinde die Grundsteuern oder die Versicherung den Beitrag erhöht.

    Um beurteilen zu können ob die in deinem Vertrag dafür veranschlagten Vorauszahlungen zu wenig sind müßte man wissen das da enthalten ist.

    Du hast doch die Abrechnung der Vormieter. Tipp mal ab was das als "fixe" NK angegeben ist. Sind das wirklich nur Grundsteuer und Versicherungen kann das mit den 35 € schon hinkommen.

    130 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche ist schon realistisch.

    Ein Nachzahlung, auch wenn Du selbst sparsam bist, ist dennoch nicht ganz auszuschließen.

    Denn hier werden Kostenarten nach Personen, also nicht nach Verbrauch oder Verursachung, abgerechnet.

    Zudem 30 % der Heizkosten nach der Wohnfläche. Da zahlt man indirekt einen Teil für die sehr wärmebedürftigen und viel-warm-duschenden Mieter mit.

    Leg die 12 € jeden Monat bei Seite. Brauchst Du sie nicht für eine Nachzahlung kauf dir was schönes davon oder geh mal exquisit essen.


    Wann und wie ist der Abrechnungszeitraum?


    Hallo,

    danke für eure Antworten. Ja das sich die Steuern erhöhen können ist klar. Das ist dann halt leider so. Aber ich meine jetzt ob der Vermieter das einfach so kann, ohne das sich was erhöht.

    Also mit den Fixen Nebenkosten ist gemeint:
    -Grundsteuer B
    - Müllabfuhr (Personentage)
    - Niederschlagswasser
    -Straßenreinigung
    -Gebäudeversicherung
    -Allgemeinstrom ( auf 16 Personen)
    -Miete Wasserzähler (auf 16 Personen)
    - Hauswart
    -Kabelgebühren
    - Winterdienst ist mit 0 angegeben.
    - Aussenanlagen ( alles komplett für 45 Euro )

    Dann steht da noch was von Umlageausfallwagnis. Weiß nicht was das ist.

    Im Mietvertrag wurde keine Pauschale vereinbart , sondern eine Vorauszahlung.
    Wasserkosten und Heizung 85,00 Euro.

    LG Bernd

    Hallo zusammen,

    ich habe da eine Frage. Ich bin letztes Jahr in eine neue Wohnung eingezogen.

    Beim Mietvertrag hat der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung des Vormieters ( allerdings 2 Personenhaushalt) mit gegeben und die Fixen Nebenkosten erscheinen mir recht wenig und ich habe Bedenken, dass ich nachzahlen muss.

    Laut Abrechnung hatten die beiden 60,00 Euro an Fixen Nebenkosten. Insgesamt 150,00 Euro mit Heizung und Wasser.

    Die beiden hatten also 806,00 Euro und 1000 Euro Wasser und Heizung.

    Frage:


    An Fixen Nebenkosten kann der Vermieter doch nichts verändern?


    Also meine Wohnung ist 60m2 groß. Meine gesamten Nebenkosten sind 130,00 Euro.
    35,00 Euro Fixe Nebenkosten und 10,00 Euro Kabelfernsehen 85,00 Euro Heizung und Wasser.
    Bei uns gilt das 30% zu 70% Prinzip

    Ich habe mir die Abrechnung geschnappt und Müllabfuhr sowie noch Wasser allgemein was nach Personenetage durch zwei geteilt und kam auf 716,00 Euro (so in etwa. Das dann durch 12 Monate 143,00 Euro. Das heißt ich bezahle 12,00 Euro zu wenig. Könnte mir eine Nachzahlung drohen, auch wenn ich sehr sparsam mit Heizung und Wasser wäre? Ich habe Fußbodenheizung.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    LG Bernd

    Hallo,

    wenn der WBS im Mietvertrag nicht erwähnt wurde, ist es nicht dein Problem, sondern das des Vermieters.

    Kündigen kann er dir deshalb nicht und auch eine Mieterhöhung scheidet aus, da hier die Berechnungsverordnung gilt. Die hat nichts mit der Anzahl der Personen zu tun.

    Mach dir also keine Sorgen, weder der Vermieter, noch das Amt kann dir Schwierigkeiten machen, schließlich kannst du nichts für das Problem. Deinem Vermieter/ der Verwaltung würde ich empfehlen, dem Wohnungsamt den vorhandenen WBS zu schicken und zu erklären, dass es ein Missverständnis gab. Was die dann daraus machen, muss man sehen. I.A. passiert aber nicht viel. Schließlich ist die Wohnung ja nicht viel zu groß und an einen Berechtigten vermietet worden.

    Gruß
    H H

    Hallo Hamburg,

    Nein es steht definitiv nichts im Mietvertrag von einem Wohnberechtigungsschein. Auch auf dem Bewerberbogen, dass an die Eigentümer ging, stand nichts davon drin.

    gruß Bernd

    Die Tatsache, dass nunmehr ein WBS benötigt wird, ändert absolut nichts an den vertraglichen Vereinbarungen. Folglich könnte der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Miete erhöhen.
    Das geht aber nicht sofort. Ein Mieterhöhungsverlangen kann erstmalig nach 12 Monaten nach Mietbeginn zugestellt werden.

    Zum Thema WBS: Der Vermieter kann hier eine Befreiung nach § 30 WoFG bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn Du den "Schein" nicht bekommst.

    Ich bekomme den WBS leider nicht, weil die Wohnung zu groß ist. Eine Befreiung?
    Aber er kann doch die Miete nicht einfach erhöhen? Also Fehlbelegung müsste ich laut Tabelle nicht zahlen.

    LG Bernd

    Dann versuchst Du, den Wunsch der HV zu erfüllen. Auf jeden Fall: Vertrach is Vertrach. Die Wohnung wirst Du nicht verlieren können.

    Hallo Berny,

    ich war heute beim Wohnungsamt und habe einen WBS beantragen wollen.

    Mir steht einer zu. Aber leider nur bis zu 50m2. Meine Wohnung ist 60m2. :-/

    Vertrag ist natürlich Vertrag. Aber da ist auch noch die Salvatorische Klausel enthalten. in der steht:

    Durch etwaige ungültigkeit einer Bestimmung oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages, wird die Gültigkeit der Übrigen bestimmungen nicht berührt. Falls einer dieser Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte,tritt an dieser Stelle die gesetzliche Regelung.

    Hallo Namensvetter,
    ist der im Vertrag angegebene Vermieter auch der Vertragsunterzeichner?

    Hallo ;)

    nein. Der Vertrag würde von der Hausverwaltung unterschrieben.
    Aber im Bewerbungsbogen, wo die Entscheidung gefallen ist, da hat der Vermieter schon gesehen, dass ich alleinstehend bin.

    gruß Bernd

    Deinen Mietvertrag rausholen, nachlesen ob das was von WBs als vorraussetung steht, schließfach bei der Sparkasse vor Ort eröffnen und MV da einschließen

    Im Mietvertrag steht nichts von einem WBS drin. War auch nie die Rede von.

    Genau das, was die HV Ihnen empfohlen hat.
    Wenn Sie den Versuch zur Beschaffung einer WBS getätigt haben, melden Sie sich hier wieder. Oder sollen wir das für Sir tun?

    ja genau das habe ich. Mir stehen nur 50m2 zu. Ich bekomme keinen.

    Hallo zusammen,

    Ich stehe da vor einem riesen Schlamassel.

    Ich bin im Dezember 2015 in eine neue Wohnung gezogen. Die miete ist sehr günstig, Lage toll, einfach alles perfekt. Die Wohnung ist von Privat, läuft aber über eine Hausverwaltung.

    Vier Monate sind vergangen und die Hausverwaltung schickt mir eine Email in der steht, dass sie kurzfristig erfahren hätten, dass die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und ob ich einen WBS besorgen könnte.

    Die Wohnung ist 60m2 groß und ich bin alleinstehend, Teilzeit mit alg2 aufstockend. Mir stehen als alleinstehende nur knapp 50m2 zu.

    Ich war nie die rede von einem WBS. Ich bin aus allen Socken gefallen als ich das gelesen habe. Ich hab natürlich jetzt meine Wohnung zu verlieren.

    Dem Vermieter sowie der Hausverwaltung ist bekannt ,dass ich alleine diese Wohnung bewohne.

    Ich hab jetzt auch große Angst, dass ich mehr Miete zahlen muss geschweige ich die Kündigung bekomme. Denn das kann ich mir nicht leisten.

    Was mach ich jetzt?

    Gruß Bernd

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!