Hi,
danke für die schnelle Anwort! Dann hab ich das ja richtig Verstanden. Eine Sache ist mir noch nicht so ganz klar. Ich habe die Adresse meines Vaters dem Vermieter hinterlassen, weil ich dort selbst ein paar Monate gewohnt habe. Gibt es dabei dann rechtliche Schwierigkeiten, also wäre ich verpflichtet gewesen dem Vermieter bei einem erneuten Umzug eine neue Adresse zu geben? Eigentlich ja quatsch aber ich muss grad alle Möglichkeiten durchspielen. Er hat mir ja schließlich die Post immer übergeben und laut seiner Aussage ist die Rechnung nicht angekommen, dass würde wohl vor Gericht ausreichen oder was meint ihr?
Liebe Grüße