Hallo,
ich schildere zuerst ein Mal die fiktive Situation.
Es wurde in einem Treppenhaus (3 Parteien-Haus) ein Aushang ausgehängt, dass ein Dienstleistungsunternehmen zum Ablesen der Zähler der Heizungen kommt. Man kann leider nicht mehr sagen, wie früh (Anzahl der Tage) im Voraus dieser ausgehängt wurde. Man konnte den 1. Termin nicht wahrnehmen, da man arbeiten musste.
Man hat darauf hin einen 2. Termin genannt bekommen, den man leider auch nicht wahrnehmen konnte, weil man im Urlaub war und diesen nicht für die Ablesung verschieben wollte/konnte. Man hat beim Dienstleister angerufen und geschildert, dass man den Termin nicht wahrnehmen kann und darum gebeten, dass der Termin verschoben wird. Die Aussage des Dienstleisters war lediglich, dass man keine Termine verschieben würde. Man kriegte noch zu hören, dass der Verbrauch dann halt geschätzt wird, bevor man nur noch ein Freizeichen hörte.
Damit war die Sache erledigt. Jedoch erfuhr man nach einem Urlaub durch Nachbarn, dass der Diensleister trotz der Absage angereist war, geklingelt hat, auf der Türschwelle umgedreht ist und sofort wieder abgefahren sei. Da dachte man, dass das ganze nun ein Ende hat.
Nach einigen Wochen meldete sich der Dienstleister erneut und teilte mit, dass der Vermieter auf eine Ablesung besteht und ein 3. Termin ausgemacht werden müsste. Der Termin wurde eingehalten und die Zählerstände abgelesen.
Nun hat man eine Nebenkostenabrechnung erhalten und feststellen müssen, dass in einer Einzelabrechnung sowohl die Schätzung als auch die Nachablesung mit jeweils 42,84€ berechnet wird. Bei der Abrechnung der Heizkosten wird auch mit den tatsächlich ermittelten Werten gerechnet, jedoch bei den Kosten für Warmwasser mit einer Schätzung.
Man soll also knapp 700€ für Heizkosten zahlen, in denen die 85,68€ eingerechnet sind. Jedoch stellt der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nochmals eine Forderung von 85,68€ für die entstandenen Kosten durch die Schätzung und die Nachablesung auf. Das wären dann insgesamt 171,36€.
Zu meinen Fragen:
1. Muss man sowohl die Schätzung und die Nachablesung zahlen?
2. Warum zahlt man eine Nachablesung, wenn bei den Kosten für Warmwasser doch mit einer Schätzung gerechnet wird? (Steigerung gegenüber Vorjahr von fast 50%)
3. Sind die Kosten für die Schätzung und die Nachablesung von 42,84€ angemessen?
4. Wären auch die Kosten von 171,36€ (meine Einzelabrechnung 85,68€ + Forderung des Vermieters 85,68€) angemessen?
5. Es ist aufgefallen, dass der Preis pro Einheit bei den Grundkosten der Heizkosten innerhalb eines Jahres um fast 80% gestiegen ist, während der gezahlte Preis pro L Heizöl um über 25% gesunken ist. Ist dies realistich?