Na du hast aber offenbar nicht "repariert", sondern "beschädigt". Ergo ist das doch erst mal ein ganz anderes Thema, oder siehst du das anders? Hat dich denn überhaupt jemand aufgefordert überhaupt was zu machen?
Ich wüsste eigentlich nicht wie man sinnvoll argumentieren sollte das da für dich eine positive Lösung bei raus kommen würde? Überhaupt, wer sagt denn das sowieso hätte gespachtelt oder gestrichen werden müssen?
Es ist zwar glatt verspachtelt, aber tatsächlich nur sinnvoll, wenn übergestrichen wird. Ich sehe den Punkt, so ist es nicht. Suche nur nach einer Lösung. Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt. Vermutlich ist die tatsächliche Frage: Ist dieses Spachteln eine Beschädigung? Danke für die Antwort.