Beiträge von Stephanie1971

    Na du hast aber offenbar nicht "repariert", sondern "beschädigt". Ergo ist das doch erst mal ein ganz anderes Thema, oder siehst du das anders? Hat dich denn überhaupt jemand aufgefordert überhaupt was zu machen?
    Ich wüsste eigentlich nicht wie man sinnvoll argumentieren sollte das da für dich eine positive Lösung bei raus kommen würde? Überhaupt, wer sagt denn das sowieso hätte gespachtelt oder gestrichen werden müssen?

    Es ist zwar glatt verspachtelt, aber tatsächlich nur sinnvoll, wenn übergestrichen wird. Ich sehe den Punkt, so ist es nicht. Suche nur nach einer Lösung. Mein Argument wäre, dass der Vermieter - sofern nicht konkret anders im Mietvertrag festgehalten - nach Auszug die sogenannten Schönheitsreparaturen trägt. Was der ja im Kern auch nicht infrage stellt. Vermutlich ist die tatsächliche Frage: Ist dieses Spachteln eine Beschädigung? Danke für die Antwort.

    Das ist die Situation:
    Mieter spachtelt beim Auszug aus der Wohnung Bohrlöcher, leichte Risse etc großflächig zu. Die Wände weisen hinterher überall sichtbar, lange Streifen auf. Mieter hat es gut gemeint, aber vorher nicht abgesprochen. Vermieter sagt: Durch die Spachtelarbeit müssen nun Wände gestrichen werden, die ansonsten nicht hätten gestrichen werden sollen. Die Spachtelflächen stellen eine Beschädigung der Wände da, die vom Mieter verursacht wurden. Die Wohnung wurde vor drei Jahren komplett renoviert und weist kaum Gebrauchsspuren aus. Wer muss jetzt die Kosten für die Malerarbeiten übernehmen? Oder wird sowas geteilt? Wäre für Rat dankbar.

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