Beiträge von engel99

    Hallo,

    angenommen, Vermieter A vermietet an Mieter B eine Maisonettewohnung. Aus bestimmten Gründen erscheint im Mietvertrag nur die untere Etage mit 50 qm, die obere wird als "Eigennutz" dem Mieter B "nur" überlassen. Mieter B kann aber dort einziehen und sich einrichten. Die gesamte Wohnung ist stark renovierungsbedürftig, und Mieter B tätigt erhebliche notwendige Investitionen mit nur sehr bescheidenen Mitteln. Bei jeder Bitte um Behebung von Mängeln, wie blinde Fenster, erpresst Vermieter A den Mieter B damit, dass er ihm die obere Etage der Maisonettewohnung, die durch eine Wendeltreppe mit der unteren Etage verbunden ist, dann wieder entzieht und diese obere Etage separat vermietet, denn er will nichts investieren. Hat der Vermieter A das Recht, den bereits bewohnten und aufwendig renovierten oberen Wohnraum - e.g. kostspielige extra angefertigte Jalousien für einen sehr grossen Schlafraum im 3,50 m hohen Dachfirstzimmer mit grossen Trapez- und Segelfenstern, ohne die ein Schlafen im Dunkeln dort gar nicht möglich ist - dem Mieter B wieder zu entziehen, und müsste dieser dulden, dass ein fremder Mieter dann Einsicht in die untere von ihm bewohnte Etage und damit in seine Privatsphäre erhält? Müsste Mieter B dulden, dass diese notwendigen Investitionen, die er sich mühsam erwirtschaftet hat unter extremen Bedingungen, damit er dort ruhig schlafen und ein hygienisches Bad benutzen kann, dann von einem weiteren Mieter genossen werden?

    Hiervon hatte der Anwalt der Vermieterin in seinem Schreiben vom 16.08.2016 geschrieben. Dieses Schreiben ging mit durch meinen derzeitigen Anwalt am 19.08. zu.

    Am 01.09.2016, nachdem ich die sichere Zusage vom Jobcenter zu dieser Unterkunft hatte, habe ich dann dem Anwalt mitgeteilt, dass ich mich bedanke, und dass ich zum 22.09. ausziehen werde.

    Leider ist daraufhin nichts erfolgt, ich habe täglich auf eine Antwort gewartet, aber es kam nichts. Ich musste auch den Umzug und andere Dinge organisieren und war voll beschäftigt. Ich habe extra noch einmal angerufen, ob mein Fax angekommen ist, und mir wurde gesagt, ich würde in den nächsten Tagen etwas hören. Der Auszugstermin war nun ja bekannt, und dass dieser immer näher rückt. Aber es kam nichts. Nun habe ich vorgestern erneut angerufen und mir wurde gesagt, ich möge selbst mit der Vermieterin über das Prozedere am Auszugstag sprechen. Da ich mit dieser Frau aber nicht sprechen kann, habe ich ihr mein Antwortschreiben an ihren Anwalt in den Briefkasten gelegt mit der Bitte, sich hierzu zu äussern. Ich hatte auch vorgeschlagen, auf eine Wohnungsübergabe zu verzichten so dass sie sich im Falle von Beanstandungen aus der Kaution bedienen kann. Leider aber äussert sich die Vermieterin nicht.

    Nun habe ich ja doch eigentlich keine andere Möglichkeit, als dann am 22.09. hier auszuziehen, Miete wird bis 01.10. gezahlt, wie beschrieben, und dann dürfte das doch wohl erledigt sein, oder nicht? E-mail für NK-Abrechnung habe ich auch angegeben. Was soll ich machen, wenn die Gegenseite nicht fristgerecht antwwortet? Gar nicht antwortet? Leider ist es hier so, eine sehr unangenehme Situation, bei sehr unangenehmen Menschen, die nur die Türen zuschlagen dass das ganze Haus erschüttert und nur um sich selbst kreisen und einfach nicht reagieren wenn sie nicht wollen. Die Kaution wurde nicht einmal verzinst. Aber die ist ohnehin verloren, da ein Dritter darauf Ansprüche geltend macht.

    Hallo,

    ich habe seit Juni 2015 ein sehr unerquickliches Mietverhältnis mit Mobbing, Schikane im Hause einer Vermieterin. Die Wohnung bezahle ich mit ALG2-Leistungen.

    Vor einigen Wochen hatte mein bisheriger Anwalt dem Anwalt der Vermieterin geschrieben, ich könne hier zum 01.01.2016 ausziehen,da ich eine neue Unterkunft gefunden habe, und angefragt, ob eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich sei. Daraufhin erhielt ich über meinen bisherigen Anwalt das Antwortschreiben des Anwalts der Vermieterin, wo es heisst, er habe mit ihr darüber sprechen können, und sie sei dazu bereit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum 01.10.2016 zu beenden.

    Leider steht mir mein Anwalt mittlerweile nicht mehr zur Verfügung, und die Vermieterin reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage, wie sich der Auszugstermin mit oder ohne Wohnungsübergabe in der nächsten Woche gestalten soll. Ihr Anwalt hatte mir aufgetragen, dieses mit ihr selbst auszumachen.

    Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert. Muss ich dann noch eine Extra Kündigung formulieren oder genügt die Zusage der Vermieterin durch ihren Anwalt? Diesem hatte ich bereits geschrieben, mich für diese vorzeitige Entlassung bedankt, und mitgeteilt, dass ich am 22.09. 2016 dann ausziehen werde, dass die Miete bis zum 01.10.2016 noch gezahlt wird und dass mein Klavier in der letzten Septemberwoche abgeholt wird und dann die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin geworfen werden.

    Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?

    Danke für Antworten an

    engel 99

    Hallo,

    ich habe in 2012 ein Haus angemietet, um als freischaffende Künstlerin, Musikerin, ungestört kleine Konzerte anbieten zu können mit eigenen Texten. Hierfür hatte ich eine kleine Wohnung verkauft, in der dieses nicht möglich war.

    In dieses Haus habe ich - leider - viel investiert, in der Hoffnung auf interessierte Gäste. Dabei ging mir auch ein Flügel zu aus dem Jahre 1901, der perfekt zu einer sehr schönen Gedichteingabe passt und der eindeutig zu meinem deutsch-französischen Friedenskonzert gehört. Es passt perfekt.

    In diesem Haus kam dann leider keiner, und ich konnte die Miete nicht mehr zahlen. Ich hatte noch versucht, den Flügel wieder zu verkaufen, aber es war nicht möglich, es gab keinen Interessenten. Leider hatte ich hiervon auch den Vermieter in Kenntnis gesetzt.

    Es erfolgte eine Räumungsklage, und ein Räumungstermin. Ich erhalte seitdem nur noch ALGII-Leistungen, und es war schwer, mit sovielen Sachen und keinen Rücklagen mehr überhaupt eine Wohnung zu finden, auch noch ohne Auto und ohne Verkehrsmittel da das Haus auf einem hohen Berg stand, und dann einen Auszug zu organisieren, zu finanzieren, da ich keine Reserven mehr hatte.

    Ich konnte mit Hilfe eines später beginnenden Mietvertrages dann noch bis zum April 2015 in dem Haus bleiben, und musste nicht in Schnee und Eis im Januar mit meinen Sachen auf die Strasse oder zusehen, wie sich die Tür hinter mir schliesst und ohne meine Sachen auf der Strasse stehen, Vermieterpfändung. Der Vermieter zeigte Null Entgegenkommen, Null Einlenkung für diese schwierige Situation. Die Familie ist sehr reich. Meine Werke sind auf vielen Leidenswegen entstanden und Heilung.

    Eigentlich dachte ich, nun sei das Haus endlich freigegeben, und ich hätte zumindest Ruhe.

    Aber dann wurde es erst richtig schlimm. Der Vermieter verfolgt mich seitdem mit Mietforderung für diese 3,5 Monate, und sieht es immer wieder auf den Flügel ab, den er gerne pfänden möchte. Er hat nun einen Titel bekommen vor dem AG, und es ist zu erwarten, dass nun ein GV hier in der nächsten Zeit auftaucht, um den Flügel zu pfänden. Eigentlich habe ich diesen Flügel und viele andere Sachen bereits in 2012 verschenkt, da ich alleine bin und verhindern wollte, dass meine Sachen in fremde Hände kommen wenn mir etwas zustösst. Aber mit aller Gewalt versucht der Vermieter durch seinen penetranten Anwalt, immer wieder an den Flügel zu kommen. Bei der Staatsanwaltschaft wurde ich nun wieder deswegen der Pfandkehr bezichtigt, obwohl diese die Schenkungen bereits anerkannt hatte. Ich musste noch einmal schreiben, dass der Flügel sich zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in dem Hause befand sondern in einem Lager und erst später in 2013 in das Haus kam. Ich habe um endgültige Einstellung dieses gnadenlosen Striptease eines Friedensinstruments gebeten.

    Ich finde dieses schon wirklich kriminell, wie hier vorgegangen wird. Ich bin zu 99 % sicher, dass das Haus weder weiter vermietet noch verkauft wurde, ich habe das verfolgt und keine Anzeigen gesehen. Ich bin zu 99 % sicher, dass dieses Haus noch immer leer steht und dass es einfach nicht stimmt, dass dieser Vermieter unbedingt Geld braucht. Dieses ist ganz sicher nicht der wahre Grund, sondern der Grund ist, einen einzelnen Menschen bewusst zu schädigen und sich an ihm zu bereichern. Bereits während des Mietverhältnisses wurde ich um 3000 l Heizöl betrogen. Eine Maklerin, mit der ich sprach, wusste von sehr "grenzwertigen" Machenschaften dieser Familie, die schon als kriminell zu bezeichnen sind.

    Als ich einzog, war das Haus dunkel und alt, und ich habe es in eine blühende Schmuckschatulle verwandelt mit Parkett etc. Der Vermieter hat schon sehr viel von mir bekommen. Aber er hört nicht auf.

    Ich werde noch versuchen, mit Sicherheit herauszufinden, ob das Haus wieder vermietet ist.

    Wenn dieses nicht der Fall ist, wenn es weiterhin leer steht, nach über 6 Monaten, gibt es dann eine Vorgehensweise, mit der ich den Vermieter zu Fall bringen kann, damit er mich und mein armes Friedensinstrument endlich in Ruhe lässt? Ist dieses dann nicht eine bewusste wirtschaftliche und persönliche Schädigung eines ohnehin benachteiligten Menschen?

    Wenn ich krumme Geschäfte gemacht hätte, Waffen und Munition illegal verschifft und damit Menschenleben auf dem Gewissen hätte, wenn ich vergiftete Nahrungsmittel wie Monsanto u.a. an gesunde Menschen verkauft hätte, dann wäre so eine Verfolgung ja noch gerechtfertigt, oder wenn ich ein Top Gehalt und Top Posten in der Wirtschaft hätte, dann wäre das ja noch verkraftbar. Aber ich habe nur viel studieren dürfen, dank einer wunderbaren Mutter, die ich nach einem tragischen Unfall 10 Jahre lang durch das Wachkoma begleitet habe, und habe in diesem Haus, um welches ich mich sehr bemüht habe, in welches ich sehr viel investiert habe, noch für ein paar Monate meine Friedenskonzerte gespielt während ich mich um eine andere Bleibe gekümmert habe. Seit der langen Reise mit meiner Mutter werde ich nur noch abgestempelt, und alles was ich noch hatte wurde mir nur zerstört oder entwendet und für meine eigene Leistung bekomme ich nichts. Hat eine so gebeutelte Seele nicht einmal Anrecht auf Frieden?

    Danke für Antworten von

    engel99

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