Beiträge von Bikey

    Vielen Dank vorerst für die Antworten.

    Ich habe hierzu noch eine Frage. Es ist mir klar, das ich bei Mängeln erst einmal beim Vermieter (Hausverwaltung, Hausmeister) melden muss. Gilt das aber auch bei "Notfällen"? Wir hatten bis dato überhaupt keine Probleme mit der Tür. Da standen wir plötzlich abends um 21 Uhr vor der Haustür und die Tür ließ sich nicht öffnen und kamen erst gegen 23Uhr rein, dank dem Schlüsseldienst.

    Wie gesagt ich habe kleine Kinder, die versorgt werden müssen.

    Hallo,

    vorab ein paar Infos:

    Wohne in Offebach in einer 4 Stöckigen Altbauwohnung. Wohne dort zur Miete. Das gesamte Haus gehört einer Peson Privat. Das gesamt Haus wird aber durch die Hausverwaltung gemanged.


    Zum Fall:
    am 24.09.2015 um 21 Uhr kamen wir (Meine 2 Kinder (7monate und 2 Jahre alt), meine Frau und ich nach Hause. Die Haustür wurde standardgemäß geschlossen. Doch als wir in die Wohnung rein wollten drehte sich unser Schlüssen nur einmal und dan passierte gar nichts. D.h. wir konnten nicht in die Wohnung. Nach 20 min habe ich aufgegeben selbst die Tür zu öffnen, weil ich keine Chance hatte die Tür zu öffnen und weil Kinder auch anfingen zu nerven und zu weinen. Also habe ich 0815 Schlüsseldienst über Google Suche angerufen und beauftragt die Wohnungstür zu öffnen.

    Schlüsseldienst kam in 30 Min an und hat einige Methoden probiert und die Tür ging nicht auf. Also müsste er spät in der Nacht das schloss durchbohren. Später hat er das Schloss ausgetauscht und bei dem alten Schloss festgestellt das es ein Federbruch vorlag und deshalb die Tür nicht aufging.

    Der Schlüsseldienst stellte mir eine Rechnung i.H.v. 440,30 € (ich bekam ein Schock)
    Der Schlüsseldienst meinte, das sollen Sie vom Vermieter aber verlangen, Federbruch ist nicht ihr Fehler. (Mangel)?

    So habe ich die Hausverwaltung angeschrieben (mit Rechnung und Foto vom Schloss) und mir den Betrag zu überweisen.

    Die Hausverwaltung schrieb:

    Zitat


    Sehr geehrte Herr XXXX,

    Sie hätten hier zunächst uns oder den Hausmeister informieren respektive kontaktieren müssen.

    Daher besteht diesseits keine Zahlungsverpflichtung.

    Ihre Rechnung wird daher nicht berücksichtigt.

    wenig später

    Zitat


    es gibt hierzu eindeutige gesetzliche Regelungen und unsere Notrufhotline und HM wäre auch abends erreichbar gewesen, dann wird die Sache juristisch geklärt.

    Beachten Sie die gesetzlichen und vertraglichen Vereinbarungen.


    Wie sollte man hier vorgehen?

    Ich seh das als Notfall, da die Kinder vor der Haustür standen und die Kinder (insbesondere das Baby) zu Hause versorgt werden müssen.

    Was tun nun? Gerichtlich vorgehen? Mieterschutzverein besuchen? Brauche hier Ratschläge

    und bedanke mich schon im Vorraus

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