Beiträge von Ackerdemiker

    danke Anitary und Berny für eure Antworten !

    Prinzipiell sehe ich das ja auch so und halte mich daran. Was meine direkten Rechte aus dem Mietvetrag angeht ist die Sache ja unkompliziert. Nicht sicher bin ich eben, ob sie auch über Flächen bestimmen kann, die sie anderen Mietern vermietet hat.
    Das hatte ich vergessen zu erwähnen - einer der Mieter hat auch einen Bauwagen in der "verbotenen Zone" gemietet. Theoretisch
    dürfte ich ihn dort nicht besuchen. Aber ist es dann nicht seine Sache, wen er dort empfängt ? Das würde ja dann auch heissen, sie könnte bestimmten Gästen von mir "Hofverbot" erteilen ? Versteht ihr was ich meine ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens wäre.

    Hallo,

    ich hoffe hier Antwort zu finden zu einem weiteren Ärgernis mit meiner Vermieterin:

    Ich wohne zur Miete auf einem Bauernhof mit mehreren Mietparteien. Es ist ein Vier-Seitenhof, der ringsum von
    Wiesen und Weideflächen (Pachtland der Vermieterin) umgeben ist. Die Vermieterin wohnt ebenfalls auf dem Hof.
    Nach einer Streitigkeit hat sie mir und meinen Angehörigen/Gästen das Verbot erteilt, die
    angrenzenden Flächen zu betreten, aus "versicherungstechnischen Gründen" wie sie es nannte (hab das schriftlich), so dass ich jetzt nur noch den Innenhof nutzen darf. Die anderen Mieter dürfen sich weiterhin frei auf dem gesamten Gelände bewegen.

    Nun zur Frage: darf die Vermieterin nach Belieben solche Einschränkungen verhängen (über 2 Jahre lang durfte ich das gesamte Grundstück betreten) und auch selektiv für einzelne Mieter ? ("versicherungstechnisch" müsste dann alle betreffen ?)

    Im Mietvertrag ist ausser der Nutzung meines Gartens nichts weiter festgelegt. Und, einige Mieter haben z.B. Pferde auf den Weiden - was wäre, wenn sie mich darum bitten, diese zu versorgen - wie sieht es dann aus ? Ich habe mal vage etwas von Wegerecht in dem Zusammenhang gehört - kennt sich da jemand aus ?

    Es ist also reine Schikane. Es gibt noch andere Beispiele, die soweit gingen, dass ich per Anwalt Einhalt gebieten musste.

    Wie ist es hier, muss ich mir das gefallen lassen ?
    Danke für alle Tipps (oder sogar fundierte Rechtshinweise?) !

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