Beiträge von TheCaptain11

    Hallo zusammen,

    vor ziemlich genau zwei Jahren sind wir umgezogen und bislang haben wir für die alte Wohnung die Kaution noch nicht zurückerhalten. Ich hatte in der Zeit nach dem Auszug noch zwei Emails an die Vermieterin geschrieben, auf die ich keine Antwort erhalten hatte. Dann ist aufgrund diverser Dinge und da wir sehr viel um die Ohren hatten, das Thema etwas in Vergessenheit geraten und ich hatte mich erst mal nicht weiter darum gekümmert. Nun habe ich die ehemalige Vermieterin aber endlich noch mal kontaktiert und gestern eine Telefonat mit ihr geführt. Sie meinte, sie müsse erst mal die alten Unterlagen finden, es hätte aber damals im Bad Schimmel gehabt, es habe massive Schäden am Parkettboden und auch noch weitere Beschädigungen gegeben, so dass sich das mit der Kaution ausgeglichen hätte.

    Als wir damals die Übergabe gemacht haben, gemeinsam mit der Vermieterin und dem Nachmieter, hatte sie eine kleine Schimmelbildung im fensterlosen Badezimmer bemängelt, was sie von einem Bekannten beheben lassen wolle und worüber sie uns informieren werde. Ansonsten wurde in der Wohnung nichts weiter beanstandet. Sie hat damals allerdings kein Übergabeprotokoll erstellt, sondern alles eher freundschaftlich dargestellt, es sei ja alles in Ordnung, wir seien hier ja genügend Zeugen (es waren auch noch die Eltern des Nachmieters anwesend) und das wäre nicht nötig. Das war natürlich reichlich naiv von mir, hier nicht auf etwas Schriftliches zu bestehen.

    Nun stellt sich für uns natürlich die Frage, wie denn in einem solchen Fall die rechtliche Situation ist. Ich habe gelesen, dass Vermieter eigentlich innerhalb von sechs Monaten Schäden geltend machen müssten, ist dies auch bei unserer Situation der Fall? Ist das fehlende Übergabeprotokoll ein Nachteil bzw. Versäumnis unsererseits? Spielt es eine Rolle, dass die Dame, die ich bislang Vermieterin genannt habe, eigentlich lediglich die Tochter der Wohnungseigentümerin ist? Ich hatte in der gesamten Zeit ausschließlich Kontakt zu der Tochter, von der ersten Kontaktaufnahme über die Besichtigung bis hin zur Kündigung und Übernahme. Auch sämtliche Anliegen während der Mietzeit liefen über die Tochter, die Mutter stand ausschließlich im Mietvertrag und war die Empfängerin unserer Miete. Wie ich nun gestern erfahren habe, ist die Mutter leider in der Zwischenzeit verstorben. Könnte dieser Umstand eine Bedeutung haben, dass es somit der eigentlichen Vermieterin nicht mehr möglich war, Schäden zu beanstanden?

    Wie sollten wir weiter vorgehen, haben wir Chancen, die Kaution zurückzubekommen?


    Im Voraus vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Bemühen,
    viele Grüße

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