Zu 1) ja, wenn vom Vermieter dazu bevollmächtigt. Was i. d. R. der Fall ist.
Zu 2) Frage 1: Der Vermieter ist zwar zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet, nicht aber auf Deibel komm raus den billigsten Anbieter zu wählen.
Zu 2) Frage 2: nein
Dann fordert man beim Vermieter bzw. der HV sein Recht zur Belegeinsicht und Erklärung der Abrechnung ein.
Beseitigt das die Zweifel nicht läßt man die Abrechnung fachanwaltlich prüfen.
Moin, Moin anitari,
danke für Deine Antwort.
LG Rolf